Robert Steinhäuser war Sportschütze. Die beim Amoklauf von Erfurt verwendete Tatwaffe – eine halbautomatische Pistole des Typs Glock 17 – konnte er als Inhaber einer Waffenbesitzkarte völlig legal erwerben. Steinhäuser richtete mit seiner Waffe 16 Menschen regelrecht hin.
Tim Kretschmers Vater ist Sportschütze. Mit dessen Beretta 92 gab er in Winnenden und Wendlingen 132 Schüsse ab, ermordete dabei 15 unschuldige Menschen und erschoss am Ende sich selbst.
Nach dem Amoklauf an der Albertville-Realschule setzte die baden-württembergische Landesregierung eine Expertenkommission ein, die Handlungsempfehlungen erarbeiten sollte, um Amokläufe an Schulen künftig zu verhindern. Man könnte zwar schon monieren, dass diese Kommission erkennbar einseitig besetzt war und welche Qualifikation etwa die Mütter und Väter ermorderter Kinder besitzen, die es rechtfertigen würden, einer solchen Kommission anzugehören. Bei allem Mitgefühl für die Eltern: In dieser Kommission hatten sie schlicht und einfach nichts zu suchen. Andererseits macht die Zusammensetzung der Komission deutlich, dass es der Politik gar nicht um eine sachliche und ergebnisoffene Analyse, sondern ausschließlich darum ging, ein populistisch motivierte Schauveranstaltung zu inszenieren. Die jetzt veröffentlichten Handlungsempfehlungen zum Thema Schusswaffen und Computerspiele fallen dann auch wie gewünscht aus. Während die Waffenlobby mit wachsweichen Maßnahmen gebändigt werden soll, müssen sich die Computer- und Paintballspieler auf weitaus restriktivere Maßnahmen einstellen, wenn es nach dem Willen der so genannten Experten geht:
LEGALE WAFFEN REDUZIEREN
39. EMPFEHLUNG: WAFFENBESITZER ZUR FREIWILLIGEN ABGABE VON WAFFEN ANIMIEREN
Aufgrund des Erfolgs der Aufrufe oder Anschreiben mit Appellen zur freiwilligen Waffenrückgabe sollten die Initiativen, die unmittelbar nach dem Amoklauf begonnen haben,
durch die Verantwortlichen weitergeführt und ausgebaut werden.
40. EMPFEHLUNG: AUF EINE REDUZIERUNG DES WAFFENBESTANDES BEI SCHÜTZEN- UND JAGDVERBÄNDEN HINWIRKEN
(Seite 40)
Zurückliegende Amoktaten weisen deutliche Parallelen zu einer zeitintensiven Beschäftigung der Täter mit gewaltintensiven Computerspielen auf, die im Einzelfall als digitales Schießtraining genutzt wurden. In der Regel handelt es sich um so genannte Ego-Shooter, bei denen die Darstellung einer dreidimensionalen frei begehbaren Spielwelt durch die Augen des Spielers erfolgt und eine reale Teilnahme an Kampf und Tötungshandlungen suggeriert.
(Seite 54)
56. EMPFEHLUNG: REALISTISCHE, TÖTUNGSÄHNLICHE SPIELE VERBIETEN
Repressivere Vorgaben für Computerspiele erscheinen nur dann sinnvoll, wenn auch vergleichbare Situationen mit echten Waffen bezeihungsweise realen Paintballspielen sanktioniert werden. Es wäre paradox, das virtuelle Schießen auf Menschen in Computerspielen zu verbieten, während das reale Schießen mit Farbkugeln auf Menschen bzw. mit scharfen Waffen in wirklichkeitsnahen Situationen weiter zulässig bleibt.
(Seite 55)
Paradox ist in diesem Zusammenhang allenfalls die Faktenresistenz der Kommission, denn es gibt keinen wissenschaftlich nachgewiesenen Zusammenhang zwischen angeblichen Killerspielen und Amokläufen. Ich kenne auch keinen Paintballer, der jemals Amok gelaufen wäre. Sicher ist dagegen, dass Robert Steinhäuser, Tim Kretschmer und viele andere jugendliche Amokschützen im Besitz legaler Waffen waren. Wer präventive Maßnahmen mit unmittelbarer Wirkung haben will, muss hier ansetzen.
Übrigens: Die Behauptung, man könne sich durch Ego-Shooter eine Treffsicherheit mit scharfen Waffen aneignen, ist gerade lächerlich. Ich habe jahrelang solche Spiele gespielt – und treffe an der Schießbude auf dem Canstatter Volksfest eher dessen Besitzer als irgendein beabsichtigtes Ziel.
Jemand, der an handelsüblichen Flugsimulatoren trainiert, kann anschließend ja auch keine Boeing 747 fliegen.
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Via Banger.
30. September 2009 | Allgemein | Kommentare deaktiviert