Monatsarchiv für April 2010

 
 

PI-Beiträge, die PI noch nicht veröffentlicht hat (18)


Fakeshot

Text:

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Zivilcourage: Rentner weist Busfahrer in die Schranken

Ein 78-jähriger volksdeutscher Patriot hat einen (PI-Informationen zufolge mohammedanischen) Busfahrer, der seine Passagiere (wahrscheinlich durch ständiges Muezzin-Gegröle) ständig nervte, in notwehrhafter Zivilcourage einen strengen körperlichen Verweis erteilt. Der Rentner aus dem Raum Freiburg war mit einer deutschen Reisegruppe zu einem viertägigen Ausflug an den Gardasee unterwegs. Nach dem Start am Donnerstag um 5 Uhr in Freiburg und mehreren Stunden im Stau hatte der Bus am Mittag mit Verspätung Tirol erreicht – wo der Mann die Faxen endlich dicke hatte: Er drosch mit seinem Spazierstock auf den Fahrer ein und verletzte ihn schwer am Kopf. Er sei mit dem ‘unnötigen Gelaber’ des Busfahrers und der Reiseroute nicht einverstanden gewesen, sagte der mutige Greis später der Polizei. Zudem habe er Bedenken gehabt, dass der Bus es nicht bis zum Abend an den Gardasee schaffen werde und alle im Bus übernachten müssten.

Der Rentner wurde zwar (noch) nicht inhaftiert, sondern nach Hause geschickt, die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt aber gegen ihn. Wieder ein Beleg dafür, dass Zivilcourage im Abendland brandgefährlich ist.

Kategorie: Islamisierung der Kaffeefahrten, Zivilcourage, Günstige Heizdecken | PI, 30. Apr 2010 | Schlagstockversion | Diese Prügelei weiterempfehlen | Selbst randalieren

Deutscher Rentner schlägt Busfahrer blutig (spiegel.de, 30. April 2010)

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Vielen Dank an schlammungeheuer für den sachdienlichen Hinweis.

Mehr als ein ‘ärgerliches Missgeschick’

Danielle Spera wird in zwei Monaten die Leitung des Jüdischen Museums in Wien übernehmen. In den Schlagzeilen ist die beliebte Sprecherin der ORF-Nachrichtensendung Zeit im Bild (ZiB) derzeit allerdings wegen der Anmoderation eines Beitrags, der sich mit einem Bericht des Verfassungsschutzes beschäftigte:

‘Die österreichischen Moslems werden zunehmend radikaler. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, die das Amt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beobachtet.’


Einmal abgesehen davon, dass der Verfassungsschutz eine solch pauschale Behauptung nicht aufstellt, hätte die ehemalige Lehrbeauftrafte für Publizistik an der Universität Wien um die suggestive Wirkung ihrer generalverdächtigenden Formulierung natürlich wissen müssen. Sich anschließend damit zu entschuldigen, der Beitrag an sich habe ja klargestellt, dass Radikalisierung kein Massenphänomen sei, und dass der sprachliche Fauxpas nur ein

‘ärgerliches Missgeschick in der Hektik der Sendung’

gewesen sei, ist meiner Ansicht nach schon deshalb nur eine faule Ausrede.

Es sind kleine Gemeinheiten wie diese, die das Bild des Islam und der Muslime in der Öffentlichkeit prägen. Und genau deshalb dürfen sie auch nicht unwidersprochen hingenommen werden.

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In Notwehr von hinten angeschossen?

Die Umstände, die zum Tod des 24-jährigen Tennessee Eisenberg in Regensburg geführt haben, sind auch ein Jahr nach dem tragischen Geschehen umstritten und waren auch schon einmal Thema in diesem Blog (siehe hier). An der Notwehrversion der beteiligten Polizisten gab es von Anfang an erhebliche Zweifel, die zuständige Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Beamten trotzdem ein. Einem Bericht bei SPIEGEL ONLINE zufolge ergeben sich ausgerechnet aus einem Polizeivideo, auf dem der nachgestellte Ablauf des Polizeieinsatzes zu sehen ist, jetzt aber neue Verdachtsmomente, die die Polizisten noch mehr ins Zwielicht rücken:

So wurden die ersten drei Schüsse von hinten auf Eisenberg abgegeben. In dem Filmabschnitt erklären ein Gutachter des Landeskriminalamts und ein Schussexperte übereinstimmend, dass der Student in diesem Moment nicht, wie Zeugen angaben, mit dem Messer vor einem in die Ecke gedrängten Kollegen stand, sondern offenbar die Treppe wieder hinaufgehen wollte.

Tennesse Eisenberg hatte, das ergeben laut den Sachverständigen die Schusskanäle, offenbar schon ein Bein auf der untersten Stufe. Die erste Polizeikugel schlug neben der Schulter in der Wand ein, die zweite durchschlug von hinten sein Knie und landete in der Treppe, eine dritte Kugel traf ihn seitlich von hinten am Oberarm. Danach drehte sich der Student zu den Beamten um und wurde Sekunden später von Schüssen in den Oberkörper gestoppt.


Der Anwalt der Familie Eisenberg hat aufgrund des Videos nun ein Klageerzwingungsverfahren eingereicht. Ist es erfolgreich, wird die kaum nachvollziehbare Entscheidung des Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen die Beamten einzustellen, gerichtlich überprüft. Unabhängig davon sollte aus diesem Fall zumindest eine zwingende Konsequenz gezogen werden: Ermittlungen gegen Polizisten sind bei Staatsanwaltschafent nicht gut aufgehoben. Polizisten agieren immer als deren Ermittlungspersonen, insofern fehlt es hier schlicht und einfach an der notwendigen Unabhängigkeit. Man könnte auch sagen, dass sich Staatsanwälte bei Ermittlungen gegen Polizeibeamte regelmäßig und in vielen Fälle wahrscheinlich nicht einmal zu Unrecht dem Vorwurf der Befangenheit ausgesetzt sehen. In einem Rechtsstaat darf schon der Anschein solcher Zweifel nicht toleriert werden. Es müssen vielmehr besondere Stellen außerhalb der Staatsanwaltschaften geschaffen werden, die für Ermittlungen gegen Polizisten zuständig sind.

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Vielen Dank an schlammungeheuer für den sachdienlichen Hinweis.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold



Die Story zum Video:

Der Premier im Kontakt mit dem Volk – was PR hätte sein sollen, wurde am Ende ein Fiasko. Eine Woche vor der Wahl hat sich Gordon Brown einen peinlichen Ausrutscher geleistet: Vor angeschaltetem Mikrofon nannte er eine Wählerin ‘borniert’.

[...]

Brown traf Gillian Duffy bei einer Wahlkampfveranstaltung in Rochdale bei Manchester. Die 65-Jährige stellte ihm unter anderem kritische Fragen zur Einwanderung und Staatsverschuldung. Seinen verhängnisvollen Kommentar gab Brown auf dem Rückweg zu seinem Wagen ab – ohne zu bemerken, dass er noch ein Mikrofon eines Rundfunksenders am Hemd hatte.

‘Das war ein Desaster – sie hätten mich niemals mit dieser Frau zusammenbringen dürfen. Wessen Idee war das denn? Es ist lächerlich’, sagte der Premier wörtlich zu Mitarbeitern. Duffy sei ‘bigoted’.

Anschlie0ßend versuchte Brown verzweifelt zu retten, was nicht mehr zu retten war:

‘Ich bitte diese Dame mehrfach um Entschuldigung’, sagte er im BBC-Radio. Er denke nicht so über sie, wie er dies geäußert habe. Nach Angaben seines Sprechers meldete sich Brown auch telefonisch bei Duffy und entschuldigte sich persönlich.

Später ließ er sich in seinem Dienst-Jaguar obendrein noch zu Duffys Haus bringen und entschuldigte sich persönlich in ihrem Wohnzimmer. Nach dem Gespräch trat er lächelnd aus der Haustür und sagte, er habe Duffy ‘falsch verstanden’. Er sei ein ‘reuiger Sünder’. Duffy selbst erschien nicht mehr vor dem Haus. Sie ließ nur ausrichten, dass die Medien aus ihrer Einfahrt verschwinden sollten.

Ein klassischer Fall von dumm gelaufen.

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‘Queen’ William I.

Auf den ersten Blick könnte man an einen Scherz glauben, aber Matt Hartley, seriöser Journalist der noch seriöseren Financial Post, meint es wirklich ernst: William Shatner alias Captain James Tiberius Kirk soll tatsächlich Generalgouverneur ihrer Majestät, Queen Elisabeth II., in Kanada werden. Dem leicht morbiden Charme – Shatner ist immerhin auch schon 79 Jahre alt – dieser mittlerweile von mehr als 42000 Menschen unterstützten Idee kann sich selbst die altehrwürdige deutsche Tagesschau nicht entziehen:

Captain Kirk ging schon immer an die Grenzen der irdischen Vorstellungskraft. Lichtjahre von der Erde entfernt kämpfte er für den Zusammenhalt der intergalaktischen Föderation und wurde für seine Verdienste schließlich zum Admiral ernannt. Nun soll er noch einmal befördert werden – zum Stellvertreter von Queen Elizabeth in Kanada.

[...]

Auch ein Passant in Toronto sagt, dies sei eine ’super Idee, er ist ein großer Kanadier, er ist prominent und beliebt’. Und so sieht das auch ein enger Shatner-Freund und ehemaliger Enterprise Kollege, nachdem ihm der Vorschlag zu Ohren gekommen ist. ‘Ich hoffe, er bekommt den Job – und ich rate dazu, ihn anzunehmen’, so Spock-Darsteller Leonard Nimoy – allerdings mit einem durchaus un-vulkanischen Zwinkern in den schmalen Augen. ‘Es täte ihm gut’, sagt Nimoy, ‘dann würde er endlich mal aus dem Haus kommen und wüsste etwas mit sich anzufangen’.

[...]

Allerdings: Der Generalgouverneur wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der britischen Königin auf Vorschlag des kanadischen Premierministers ernannt. Da beide sich bislang nicht als überzeugte Trekkies geoutet haben, gilt Shatners Aufstieg nach Rideau Hall, dem trutzigen Amtssitz des Generalgouverneurs in Ottawa, keineswegs als gesichert.


Shatners Chancen auf das höchste kanadische Repräsentationsamt würden auf jeden Fall steigen, wenn er versprechen würde, künftig nicht mehr als Sänger aufzutreten (Video-Ausschnitt: Lopez Tonight (TBS), 21. April 2010).

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BGH hebt Freispruch für Brechmittel-Verabreicher auf

Am 10. Dezember 2008 befasste ich mich im Blog mit dem Fall des an den Folgen eines gewaltsamen Brechmitteleinsatzes verstorbenen Laye Condé. Damals schrieb ich unter anderem:

Vor fast genau vier Jahren wurde der aus Sierre Leone stammende Laye Condé unter dem Verdacht des Drogenschmuggels festgenommen. Polizeibeamte wollten ihn dabei beobachtet haben, wie er kleine Kügelchen verschluckt haben soll. Anstatt die natürliche Ausscheidung der Drogen (dazu komme ich später noch zu sprechen) abzuwarten, wurden Condé von einem Arzt auf der Wache mit einer Magensonde Brechmittel und literweise Wasser eingeflößt. Dieser Prozedur hielt er nicht lange stand und fiel ins Koma. Wenige Tage später starb Condé. Der 44-jährige Mediziner, der Condé die Brechmittel verabreicht hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Am 4. Dezember wurde das Urteil verkündet:

Der aus Kasachstan stammende Mediziner sei mit der Situation völlig überfordert gewesen. ‘Der Angeklagte verfügte praktisch über keine klinische Erfahrung’, betonte der Richter. Außerdem habe sich der kritische Zustand des Opfers schleichend entwickelt und sei schwer erkennbar gewesen. Dennoch habe sich der Arzt ‘zahlreiche Unsicherheiten, Versäumnisse, Fehler und Pflichtverstöße’ zuschulden kommen lassen.

Wer jetzt aber einen Schuldspruch erwartet, liegt völlig daneben:

Diese seien für den Tod des Patienten aber nicht ursächlich gewesen. Deshalb lasse sich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht nachweisen. Die medizinisch kritische Situation, nach der auch lebensrettende Maßnahmen nicht mehr möglich gewesen seien, habe der Arzt darüber hinaus nicht erkennen und voraussehen können, weil sie sich schleichend eingestellt habe.

Insgesamt acht Sachverständige hatten sich im Prozess zur Todesursache Condés geäußert. Vier Gutachter machten stilles Ertrinken ohne Gegenwehr für den Tod des 35-Jährigen verantwortlich, drei wollten auch andere Ursachen nicht ausschließen und einer wollte sich gar nicht festlegen.

Mit anderen Worten: Der angeklagte Arzt war zwar für die Behandlung und ihrer tragischen Folgen verantwortlich, aber nicht schuld am Tod des Afrikaners. Wer das jetzt nicht versteht, dürfte wahrscheinlich zur großen Mehrheit normal denkender Menschen gehören, die diese Juristenlogik genauso wenig nachvollziehen können wie ich.


Der Bundesgerichtshof hat den absurden Freispruch jetzt endlich aufgehoben:

Auch die BGH-Richter gingen von einer Überforderung V.s aus, sie warfen ihm aber vor, dass er die Maßnahme erst gar nicht hätte beginnen dürfen. Es liege ein ‘Übernahmeverschulden’ vor. Dass auch der Notarzt den Einsatz nicht stoppte, könne V. nicht entlasten. Als approbierter Arzt müsse er selbst wissen, was zu tun ist, so der BGH.

Als Fehler kreideten die Richter V. auch an, dass er den Festgenommenen, der an einem Herzfehler litt, nicht über die Risiken der Behandlung aufklärte. Außerdem zeigten die Richter kein Verständnis dafür, dass V. dem Afrikaner ‘unter menschenunwürdigen Umständen’ weiter Wasser einflößte, als bereits erste Kokainkügelchen vorlagen. Beim neuen Prozess kommt neben der ‘fahrlässigen Tötung’ mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Haft auch ‘Körperverletzung mit Todesfolge’ in Betracht. Hier beginnt die Mindeststrafe erst bei drei Jahren; Geld- und Bewährungsstrafen sind ausgeschlossen.

Möglicherweise droht nun auch dem herbeigerufenen Notarzt sowie den beteiligten Polizisten juristisches Ungemach, denn:

Der BGH bezeichnete auch den Notarzt sowie die Polizisten der Beweismittelsicherung ausdrücklich als ‘Nebentäter’. Bisher blieben diese unbehelligt. Ihnen könnte nun auch ein Ermittlungsverfahren drohen.

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Doch keine Angst vorm braun-schwarzen Mann

Wir erinnern uns:

Schornsteinfeger bringen Glück. Das stimmt zwar nicht, trotzdem hoffe ich jedesmal, wenn ich einem begegne, quasi stündlich mit einem Sechser im Lotto. Auf einen solchen Hauptgewinn hofft nun wohl auch ein Bezirksschornsteinfeger aus Sachsen-Anhalt, dessen Bestellung widerrufen wurde, weil er sich in seiner Freizeit für die neonazistische NPD engagiert. Der Mann ist zwar kein Parteimitglied, sitzt für die NPD aber im Kreistag und hat offensichtlich Veranstaltungen besucht, auf denen Rechtsextremisten dem Mörder von Walter Rathenau, Außenminister in der Weimarer Republik, gedenken.


Ich habe mich damit schon vor zwei Jahren schwer getan – und fühle mich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle in der Sache jetzt deshalb auch irgendwie bestätigt:

Der Widerruf der Bestellung als Bezirksbürgermeister sei rechtswidrig, urteilte das Gericht. Es ist der Auffassung, dass Battke seine beruflichen Aufgaben aus fachlicher und persönlicher Sicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Seine politische Einstellung habe sich nicht auf die Berufspflichten ausgewirkt, sagte Volker Albecht, der Sprecher des Verwaltungsgerichts. ‘Ein Bezirksschornsteinfeger muss nicht verfassungstreu sein’, so Albecht weiter. ‘Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung.’

Natürlich bleiben da ein paar Bauchschmerzen. Aber vom Grundsatz her halte ich dieses Urteil trotzdem für richtig.

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Überflüssig wie ein Kropf

Das belgische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, dass das Tragen zweier linker beziehungsweise zweier rechter Schuhe in der Öffentlichkeit verbietet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafe oder mit bis zu sieben Tagen Haft bestraft werden.

Ups, sorry! In Belgien wurde heute ja etwas ganz anderes verboten. Die Anzahl der Frauen, die sich nur vollverschleiert öffentlich zeigen, dürfte allerdings noch geringer sein als die, die sich nicht richtig die Schuhe anziehen können. Insofern hat das – mit Verlaub – bescheuerte Vollverschleierungsverbot ungefähr genauso viel Sinn wie das von mir frei erfundene Gesetz, nämlich überhaupt keinen. Der Mehrheit im belgischen Parlament ging es mitnichten um die Rechte von Frauen, sondern ausschließlich darum, es den Muslimen mal so richtig zu zeigen. Die Botschaft lautet: Wir können euch vielleicht nicht euren Glauben verbieten, aber wir treten euch trotzdem in den Hintern. Basta!

Aufgeklärtes Europa im Jahr 2010.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin gegen jede Form der Vollverschleierung von Frauen. Aber einer gesetzlichen Regelung bedarf es grundsätzlich nur dann, wenn auch ein enstprechender Handlungsbedarf existiert. Und das ist – nicht nur in Belgien – eben nicht der Fall.

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Kirchenaustritt = Schulverweis

Eine Zehntklässlerin, die das private katholische Gamnasium Kolleg der Schulbrüder in Illertissen besucht, soll mit Ablauf des Schuljahres von der Schule verwiesen werden. Grund: Das Mädchen ist aus der Kirche ausgetreten und nimmt deshalb nicht mehr am Religionsunterricht teil. Das sei jedoch unverzichtbarer Bestandteil des Schulvertrages, so die Schulleitung, die den Fall jetzt zur endgültigen Entscheidung der zuständigen Diözese Ausgburg vorgelegt hat. Die betont jedoch schon vorab, dass es sich bei der betreffenden Bestimmung im Schulvertrag um eine Kann- und nicht um eine Muss-Bestimmung handelt.

Das Gymansium unterrichtet auch konfessionslose und muslimische Schüler. Die müssen den Religionsunterricht jedoch nicht besuchen, sondern nur den ersatzweise angebotenen Ethikunterricht.

Mehr zum Thema bei Antenne Bayern und in der Augsburger Allgemeinen.

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Laura Bush: Chirac und Schröder schuld am Irak-Krieg

Noch so ein Brüller aus dem Märchenbuch der ehemaligen First Lady:

[...], und sie schreibt, dass sie sich oft gefragt hat, ob Jacques Chirac aus Frankreich oder Gerhard Schröder aus Deutschland ‘nicht mehr getan haben könnten’, um den Irak-Krieg zu verhindern, ‘wenn einer von ihnen Saddam davon überzeugt hätte, ins Exil zu gehen, wenn sie [ihm] klargemacht hätten, dass die USA nicht bluffen.’


Wie man sieht, hat die Dummheit im Hause Bush jr. gestreut.

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Via David Vickrey.