Seit dem vergangenen Mittwoch, als nach dem Abrissbeginn am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs zahlreiche Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 Straßen und Kreuzungen in der baden-württembergischen Landeshauptstadt blockierten und damit den Verkehr im Zentrum so gut wie zum Erliegen brachten, macht eine wahre Horrorstory die Runde, die von Polizei, Medien und Stuttgart-21-Befürwortern als Beweis dafür angeführt wird, dass die Massenproteste gegen die geplante Neuordnung des Eisenbahnknotens Stuttgart angeblich ihren friedlichen Charakter verloren haben.
Aber der Reihe nach.
Ihren Ursprung hat die Geschichte vermutlich in einer Pressemitteilung der Stuttgarter Polizei vom 26. August. Darin heißt es unter anderem:
Feuerwehr und Rettungskräfte, die zu einem Rettungseinsatz vor einem Hotel am Arnulf-Klett-Platz gerufen wurden, sind auf der Fahrt blockiert und am Einsatzort von Aktivisten bedrängt und behindert worden.
Zwei Tage später behauptete die Stuttgarter Zeitung dann:
Bei den Blockaden am Mittwoch war es zu einem tragischen Zwischenfall gekommen. Eine knapp 60-jährige Frau, die ihre Tochter zum Bahnhof gebracht hatte, erlitt einen Herzinfarkt. Der Notarzt benötigte wegen der Staus statt der üblichen zehn rund 30 Minuten für den Weg ins Krankenhaus. Dort war die Frau gestorben.
Wenn sich der Vorfall wirklich so abgespielt hätte, wäre das natürlich völlig inakzeptabel gewesen und hätte für die dafür Verantwortlichen strafrechtliche Konsequenzen haben müssen. Doch nun hat das Deutsche Rote Kreuz, das den Rettungseinsatz durchgeführt hat, klargestellt, dass es keinerlei Behinderungen der Notarztwagens durch Demonstranten gegeben hat:
Ich habe diesbezüglich eine Anfrage an das Rote Kreuz Stuttgart geschickt und dort von der stellvertretenden Kreisgeschäftsführerin Cornelia Kling die Auskunft erhalten, dass die Kriminalpolizei diese Vorwürfe überprüft und festgestellt habe, ‘dass es bei diesem Notfalleinsatz keinerlei Abweichungen gab. Die Anfahrtszeiten des Notarztes und des Rettungswagens waren im üblichen Rahmen und sowohl der Notarzt als auch der Rettungswagen waren binnen weniger Minuten vor Ort. Beim Rettungseinsatz gab es keinerlei Behinderungen durch Demonstranten oder andere Personen. Die Patientin wurde ins Krankenhaus gebracht und ist dort verstorben.
Es handelte sich also um einen tragischen Unglücksfall, wie er leider alltäglich ist. Dass vor allem die Stuttgarter Zeitung wider besseren Wissens und keineswegs zum ersten Mal trotzdem versucht hat, den friedlichen bürgerlichen Widerstand gegen Stuttgart 21 zu diskreditieren und regelrecht zu kriminalisieren, wirft erneut ein beschämendes Licht auf dieses – mit Verlaub – unseriöse Schmierblatt, das es bis zum heutigen Tag nicht fertig gebracht hat, die Falschmeldung aus ihrem Onlineangebot zu entfernen oder wenigstens eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Diese Art der Berichterstattung ist – und damit beantworte ich die Frage aus der Überschrift – ohne jeden Zweifel ein Fall für den Deutschen Presserat (Ziffer 1 des Presskodex). Beschwerden deshalb über dieses Onlineformular, per E-Mail (info@presserat.de) oder schriftlich an:
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