Porn NRW
Da hat sich wohl jemand einen Scherz erlaubt: Screenshot von der Youtube-Seite der ultrarechten Splitterpartei Pro NRW (30. September 2010, 21.45 Uhr):

Und nein: Das habe ich nicht gefaked.
Da hat sich wohl jemand einen Scherz erlaubt: Screenshot von der Youtube-Seite der ultrarechten Splitterpartei Pro NRW (30. September 2010, 21.45 Uhr):

Und nein: Das habe ich nicht gefaked.
Bei Auseinandersetzungen im Schlossgarten hat ein Großaufgebot der Polizei am Donnerstagnachmittag mehrere hundert Stuttgart-21-Gegner verletzt. Die Polizei ging dabei zum Teil mit großer Brutalität vor und setzte neben Wasserwerfern auch Reizgas und Schlagstöcke ein:
Derzeit halten sich mehrere tausend Demonstranten im Park neben dem Hauptbahnhof auf. Tendenz: weiter zunehmend. Heute Nacht sollen die ersten von insgesamt fast 300 Bäumen gefällt werden.
Heute stirbt in Stuttgart ein großes Stück Demokratie. Bleibt nur zu hoffen, dass es keine menschlichen Todesopfer geben wird.
Wir erinnern uns (siehe auch hier):
Ein 79-jähriger Mann wird bei einem von ihm nicht verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt dem Rentner 100000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die von dem Anwalt des Verletzten geforderte Erstattung des so genannten Haushaltsführungsschadens lehnt die Versicherung jedoch ab – und das mit einer Begründung, bei der es einem regelrecht die Sprache verschlägt>: Der Mann ist schließlich Muslim und verrichtet deshalb (!) grundsätzlich keine Hausarbeiten.
Nachdem sich die Gothaer Versicherung bisher nur für den
unangemessenen Ton
des Ablehnungsschreibens entschuldigt hatte, rudert sie jetzt im Schweinsgalopp komplett zurück:
Unternehmenssprecherin Martina Fassbender sagte SPIEGEL ONLINE, man werde sich bei dem Geschädigten entschuldigen. Die Mitarbeiterin habe sich ‘völlig im Ton vergriffen’, ihre Argumentation entspreche in keiner Weise der Haltung und Politik des Unternehmens, das sehr enge Anti-Diskriminierungsvorgaben habe und seine Angestellten in solchen Fragen schule. Auch Konsequenzen würden geprüft, allerdings sei Frau S. derzeit im Urlaub. ‘So etwas darf einfach nicht passieren’, sagte Fassbender
Traurig, dass es dafür erst eines Presseberichtes bedurfte.
Vielen Dank an Avicenna für den sachdienlichen Hinweis.
Aufgeklärtes Deutschland 65 Jahre nach dem Holocaust:
Weil der Politologe Löw die Deutschen in der NS-Zeit eher als Opfer sah, die gut mit Juden gelebt hätten, stampfte die Bundeszentrale für politische Bildung die Publikation mit seinem Text ein. ‘Verfassungswidrig’, urteilt Karlsruhe.
[...]
Es geht um einem wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema Antisemitismus aus dem Jahr 2004. Den hatte der emeritierte Bayreuther Politikprofessor Konrad Löw verfasst – und der Umgang mit ihm war nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht angemessen. Das geht aus einem Kammerbeschluss des Ersten Senats hervor.
Der Politologe hatte vor sechs Jahren im Deutschland Archiv heftig umstrittene Thesen zum deutschen Antisemitismus veröffentlicht. So vertrat er in seinem Aufsatz Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte die Auffassung, die Deutschen wären während der NS-Zeit in ihrer Mehrheit ‘weit mehr Opfer als Täter’ gewesen, wenn auch ‘nicht in so schrecklichem Ausmaß wie das Gros der Juden’.
Mehrheitlich wären die Deutschen damals nicht antisemitisch eingestellt gewesen, sondern hätten mit den Juden sogar sympathisiert. Löw hatte sogar von einer ‘deutsch-jüdischen Symbiose unter dem Hakenkreuz’ geschrieben, und als Beleg dafür die Tagebücher des Juden Victor Klemperer angeführt.
Auch betonte Löw, dass einige Juden ‘einen beachtlichen Beitrag [bei der Umsetzung von Hitlers Endlösungsplänen] als Judenräte, als Häscher, als Polizisten, in den Gaskammern’ geleistet hätten – wenn auch ’sicherlich ausnahmslos (aus) Angst um das eigene nackte Leben’.
Nachdem ein Teil der Zeitschriften bereits ausgeliefert war, hatten Mitarbeiter der Bundeszentrale für politische Bildung deren Präsidenten Thomas Krüger auf den Text aufmerksam gemacht. Dieser hatte entschieden, dass sich die Bundeszentrale bei den Abonnenten des Deutschland Archivs, ‘welche sich durch den Beitrag verunglimpft fühlen’, entschuldigen sollte.
Darüber hinaus kündigte die Zentrale an, den Rest der Auflage einzustampfen.
[...]
Der Wissenschaftler klagte daraufhin gegen die Bundeszentrale wegen Rufschädigung, blieb aber vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg. Mit der jetzt in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung hatte die Verfassungsbeschwerde des Professors Erfolg.
Die Verfassungshüter bezeichneten die Reaktion der Bundeszentrale als unzulässig. Die Behörde dürfe sich zwar von extremen oder extremistischen Meinungen distanzieren, die ihr ansonsten zugerechnet würden. Allerdings könne sie sich nicht wie Privatpersonen auf Grundrechte wie etwa die Meinungsfreiheit berufen. Auch könne sie ihre Geschichtsinterpretation nicht als einzig richtige hinstellen, heißt es zur Begründung. Als Anstalt des öffentlichen Rechts müsse die Bundeszentrale die Aufgabe wahrnehmen, die Bürger mit solchen Informationen zu versorgen, die diese zur Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung benötigen.
Mit dem abschätzigen Brief sei sie zu weit gegangen, weil der Aufsatz als nicht mehr diskutierbar dargestellt werde. Der Wissenschaftler werde in dem Schreiben als ein Autor dargestellt, mit dem man sich nicht mehr argumentativ auseinandersetzen, sondern der nur noch ‘makuliert’ werden könne. Das sei vor dem Hintergrund des sensiblen Themas Antisemitismus eine Stigmatisierung des Betroffenen.
Das Gericht rief die Behörde zu mehr ‘Ausgewogenheit und rechtsstaatlicher Distanz’ im Meinungsstreit über den Antisemitismus der Deutschen während der NS-Zeit auf.
• Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. September 2010
Vielen Dank an Antikraut für den sachdienlichen Hinweis.

Es geht aber noch ein bisschen darker. Aber im Dunkeln ist ja wenigstens gut Munkeln. Heißt es.
Der STERN befasst sich in seiner am Donnerstag neu erscheinenden Ausgabe auf der Grundlage interner Dokumente der Deutschen Bahn AG ausführlich mit Stuttgart 21. Was dazu vorab auf der Internetseite zu lesen ist, müsste eigentlich selbst den ignorantesten Tunnelbauer vorzeitig ergrauen lassen:
• Die demnächst zu vergebenden umfangreichen Tunnelbauarbeiten beinhalten offensichtlich nicht die eisenbahntechnische Ausrüstung. Im Klartext: Die Tunnel sollen ohne Oberleitungen und Signalanlagen gebaut werden. Grund: Es wurden noch nicht entschieden, welches System verwendet wird. Aufgrund des schwierigen Untergrund werden die geplanten Tunnelbauten kleiner und enger als sonst üblich. Deshalb plant die Bahn mit dem funkgesteuerten und bodengestützten European Train Control System (ETCS), das ohne Aufbauten auskommt. Dumm nur, dass es in Deutschland so gut wie keinen Zug gibt, der mit ETCS fährt. Das heißt, dass die Bahn sämtliche Züge, die Stuttgart künftig anfahren sollen, entweder für sehr viel Geld umrüsten müsste – Geld, das in keiner Stuttgart-21-Kalkulation enthalten ist und pro Lok mit 300000 Euro (!) zu Buche schlägt – oder aber die Tunnels werden nachträglich mit dem herkömmlichen LZB (Linienzugbeeinflussung) ausgestattet. Aber auch die dafür erforderlichen Geldmittel sind bisher nicht mit einkalkuliert. Folge: Die Kosten werden noch weit über das jetzt schon bekannte Ausmaß anwachsen.
• Die Bahnplaner monieren darüber hinaus zahlreiche Mängel. So seien selbst grundlegende Sicherheitsaspekte – zum Beispiel Fragen des Brandschutzes – in den Planungen immer noch nicht genehmigungsfähig berücksichtigt.
Insgesamt scheint bei der Bahn also Chaos und Panik zu herrschen, denn das Projekt steht selbst intern wohl viel mehr auf der Kippe, als das der Öffentlichkeit bislang bekannt war.
Doch offiziell tut die Bahn natürlich so, als sei alles in bester Ordnung.
Heute: Michael Mannheimer
Und der, hm, sprach neulich wo? Logisch: Natürlich in Mannheim! (Unfreiwillige) Comedy vom Allerfeinsten:
Das Männlein ist ganz eindeutig ein Fall für Stefan Raab.
Vielen Dank an Aguirre für den sachdienlichen Hinweis.
[Update: 29. September 2010] Heute hat mir die Bußgeldstelle des Amts für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart den förmlichen Anhörungsbogen (PDF, 851 KB) zugeschickt (die Anonymisierungen habe ich vorgenommen):

Immerhin: Das jetzt verwendete Logo scheint man nicht für beanstandbar zu halten. Das ist doch auch schon mal was.
[4. September 2010] Nein, das ist kein Witz, auch wenn ich heute nach dem Öffnen meines Briefkastens erstmal lachen musste (Anonymisierungen von mir):

Offensichtlich bezieht sich der Vorwurf nach § 124 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) auf meine kleinen satirischen Seitenhiebe gegen den, hm, hochverehrten Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf (siehe hier, hier, hier, hier und hier), der es wohl irgendwie doch nicht so lustig findet, von mir durch den Kakao gezogen zu werden.
Jetzt aber mal ganz unter uns zwei älteren Herren, Herr Stumpf: Geht es vielleicht noch ein bisschen armseliger? Als vorbildlichst untertäniger Staatsbürger habe ich das baden-württembergische Landeswappen jetzt zwar gegen ein nicht verwechselbares Wappen ersetzt (vorher wusste ich ja nicht einmal, dass ich unter Umständen ordnungswidrig gehandelt habe), aber das mit dem Kakao, werter Herr Stumpf, geht natürlich trotzdem weiter. Jetzt erst recht. Versprochen.
Bitte hier klicken (PDF-Dokument | 18,5 KB).
Siehe auch:
• Hundt greift die Gegner an (stuttgarter-zeitung.de, 28. September 2010)
Noch mehr vom Polizeipöschtle Stumpf:
• Der Polizeipräsident teilt mit (1)
• Der Polizeipräsident teilt mit (2)
• Der Polizeipräsident teilt mit (3) (PDF-Dokument | 19 KB)
• Der Polizeipräsident teilt mit (4)
• Der Polizeipräsident teilt mit (5)
• Der Polizeipräsident teilt mit (6)
• Der Polizeipräsident teilt mit (7) (PDF-Dokument | 17,2 KB)
• Der Polizeipräsident teilt mit (8) (PDF-Dokument | 17,4 KB)
• Der Polizeipräsident teilt mit (9) (PDF-Dokument | 18,8 KB)
• Der Polizeipräsident teilt mit (10)
• Der Polizeipräsident teilt mit (11) (PDF-Dokument | 17,3 KB)
• Der Polizeipräsident teilt mit (12) (PDF-Dokument | 16,6 KB)
• Der Polizeipräsident teilt mit (13)
• Der Polizeipräsident teilt mit (14) (PDF-Dokument | 16,7 KB)
• Der Polizeipräsident teilt mit (15)
• Der Polizeipräsident teilt mit (16) (PDF-Dokument | 17,2 KB)
• Der Polizeipräsident teilt mit (17)
• Der Polizeipräsident teilt mit (18) (PDF-Dokument | 18,5 KB)
Martin Lindner (FDP) in der ARD-Talkrunde Menschen bei Maischberger über Hartz-IV-Empfänger:
Kopfnicken bei Lindner, der befand, ein Drittel der Hartz-IV-Empfänger seien ohnehin schlicht Arbeitsverweigerer, eine Gruppe, die ’schlichtweg zu immobil ist, zu faul ist, keine Lust hat, und die muss man auch aktivieren in einem Staat, damit für die echt Bedürftigen mehr übrig bleibt.’
[...]
‘Es gibt auch ein Lebensmodell, ein neues, das heißt ‘Alleinerziehende’. Da werden mit drei, vier Männer zwei, drei Kinder gezeugt, und da fällt einem dann schlichtweg der Name auf dem Amt nicht ein.’
Nun, Herr Lindner, Sie praktizieren dagegen ja das Lebensmodell FDP-Abgeordneter: Da wird nach Ausbildung und Studium ein paar Jahre mehr oder weniger gearbeitet, bevor fließend dazu übergangenen wird, sich für tausende Euro im Monat auf Steuerzahlerkosten den bequemen Hintern in diversen Parlamenten plattzudrücken, um die Schwächsten der Gesellschaft öffentlichkeitswirksam pauschal als stinkfaule Sozialschmarotzer diffamieren zu können.
So sieht es aus, Herr Lindner. Und Sie schämen sich noch nicht einmal dafür.
Vielen Dank an Merion für den sachdienlichen Hinweis.