Alltagsrassismus
Ein deutscher Student wird im Zug von Köln nach Frankfurt von der Bundespolizei kontrolliert – und zwar ausschließlich wegen seiner dunklen Hautfarbe. Anschließend zwingt man ihn, aus dem Zug auszusteigen. Auf dem Bahnhof gehen die Demütigungen weiter. Passanten, die das Vorgehen der Uniformierten beobachten und sich deshalb einmischen wollen, werden von den Polizisten angeschnauzt und beleidigt. Das Opfer der polizeilichen Willkür vergleicht das Verhalten der Polizei mit dem der SS. Während das Bundesverwaltungsgericht in Koblenz die skandalöse Polizeiaktion ausdrücklich billigt, verteidigt das Oberlandesgericht Frankfurt genauso eindeutig den Nazivergleich des Studenten:
Angesichts der als Diskriminierung empfundenen Kontrolle habe er das Vorgehen der Beamten ‘unter dem Schutz der Meinungsfreiheit einer kritischen Würdigung mit stark polemisierender Wortwahl unterziehen’ dürfen.
Denn der Mann hatte ausdrücklich nicht die Beamten als Nazis bezeichnet, sondern nur ihr Tun angeprangert. ‘Der Angeklagte hat dabei gezeigt, dass er deutlich zwischen der sachlichen Kritik [...] und der persönlichen Diffamierung abzugrenzen vermag’, befand das Oberlandesgericht.
Wenigstens die Frankfurter Richter haben der Bundespolizei – inzwischen rechtskräftig – Grenzen aufgezeigt. Das Koblenzer Urteil könnte dagegen in der Berufung oder spätetens auf europäischer Ebene noch gekippt werden. Wünschenswert wäre das auf jeden Fall.
Via Nils Gerster.

