Archiv der Kategorie ‘Deutschland‘

 
 

Alltagsrassismus

Ein deutscher Student wird im Zug von Köln nach Frankfurt von der Bundespolizei kontrolliert – und zwar ausschließlich wegen seiner dunklen Hautfarbe. Anschließend zwingt man ihn, aus dem Zug auszusteigen. Auf dem Bahnhof gehen die Demütigungen weiter. Passanten, die das Vorgehen der Uniformierten beobachten und sich deshalb einmischen wollen, werden von den Polizisten angeschnauzt und beleidigt. Das Opfer der polizeilichen Willkür vergleicht das Verhalten der Polizei mit dem der SS. Während das Bundesverwaltungsgericht in Koblenz die skandalöse Polizeiaktion ausdrücklich billigt, verteidigt das Oberlandesgericht Frankfurt genauso eindeutig den Nazivergleich des Studenten:

Angesichts der als Diskriminierung empfundenen Kontrolle habe er das Vorgehen der Beamten ‘unter dem Schutz der Meinungsfreiheit einer kritischen Würdigung mit stark polemisierender Wortwahl unterziehen’ dürfen.

Denn der Mann hatte ausdrücklich nicht die Beamten als Nazis bezeichnet, sondern nur ihr Tun angeprangert. ‘Der Angeklagte hat dabei gezeigt, dass er deutlich zwischen der sachlichen Kritik [...] und der persönlichen Diffamierung abzugrenzen vermag’, befand das Oberlandesgericht.


Wenigstens die Frankfurter Richter haben der Bundespolizei – inzwischen rechtskräftig – Grenzen aufgezeigt. Das Koblenzer Urteil könnte dagegen in der Berufung oder spätetens auf europäischer Ebene noch gekippt werden. Wünschenswert wäre das auf jeden Fall.

Kommentieren

Via Nils Gerster.

Gemischte Aussichten

Und hier die politische Großwetterprognose für den Vorhersagezeitraum vom 6. bis zum 13. Mai: Im Norden kommt es am Sonntagabend zu einem totalen Ampelausfall. Das von einfallenden Piraten und einer überraschend starken liberalen Strömung verursachte Chaos führt zu einer Großen Koalition, die innerhalb der nächsten fünf Jahre für vorzeitige Neuwahlen sorgen wird.

Vom bevorstehenden Wetterwechsel in Frankreich nicht wesentlich beeinflusst kann sich im Westen das rot-grüne Krafthoch in der kommenden Woche gegen das stationäre umweltpolitische Tief aus Berlin klar behaupten. Die Höchsttemperaturen liegen bei 50 Prozent. Nachfolgend fließt frische Freibeuterluft in den Düsseldorfer Landtag ein, die den beißenden Verwesungsgestank des freidemokratischen Parteikadavers nachhaltig vertreibt.

Kommentieren

kreuz.net meets ‘Pro NRW’

Was haben Joseph Goebbels, Heinrich Himmler, Mahmud Ahmadinedschad, der verurteilte Volksverhetzer und Holocaustleugner Johannes Lerle und Markus Beisicht, Führer der vom Verfassungsschutz beobachteten rechtsextremistischen Kleinstpartei Pro NRW, gemeinsam? Nun, Sie alle gehören – post mortem oder noch unter den Lebenden weilend – zur Autorenriege der rechtsradikalen, homophoben und antisemitischen Katholibanseite kreuz.net (siehe auch hier). Beisicht schrieb am 7. Juli 2008 unter der Überrschrift Gomorrhismus – Wird sich der Kardinal dem Homo-Perversen fügen? für das der Pius-Bruderschaft nahe stehende Propagandablog unter anderem:

Ulrich Breite [FDP, Mitglied des Rates der Stadt Köln] hat in den letzten Jahren im Kölner Rat durch verschiedene Engagements Profil gewonnen: für den Bau der Großmoschee oder für die homosexuelle Veranstaltung ‘Christopher Street Day’, bei dem er sich an diesem Wochenende wieder mit Gleichgesinnten ins Getümmel stürzen kann.

Dass er für Fragen, welche die Kölner Christen interessieren, besonders sensibel wäre, ist bislang nicht aktenkundig geworden.

Breite freut sich statt dessen nach eigenem Bekunden, mit dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Ralph Sterck ‘eine schwule Doppelspitze’ zu bilden und trotzdem als ‘Repräsentanten der FDP voll akzeptiert’ zu sein.

Die Kirche dürfte für Breite und Sterck eher eine fremde Erfahrungswelt sein.

Quelle: http://www.kreuz.net/article.7467.html

kreuz.net, Pro NRW und Markus Beisicht – das passt. Das lässt sich übrigens auch daran ablesen, dass mit Regina Wilden ein weiteres führendes Mitglied der Pro-Gruppierungen regelmäßig für kreuz.net arbeitet (siehe hier: http://www.kreuz.net/?search=regina%20wilden) – und natürlich auch für Politically Incorrect (PI).

Kommentieren

Winnenden-Prozess: Nachtrag in eigener Sache

Der Bundesgerichtshof hat heute seinen Beschluss vom 22. März 2012 veröffentlicht (PDF | 136 KB), mit dem das Gericht die Aufhebung des Urteils gegen den Vater des Winnender Amokläufers Tim K. begründet. Das Landgericht Stuttgart hatte Jörg K. im Februar 2011 unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt.

Nach der Urteilsverkündung war aufgrund eines rufschädigenden Artikels im Nachrichtenmagazin FOCUS der Eindruck entstanden, ich sei als Schöffe im Prozess gegen Jörg K. wegen meiner kritischen Haltung zum Waffenrecht in Deutschland und der Tatsache, dass ich daraus nie einen Hehl gemacht habe, befangen gewesen. Dieser absurden Sichtweise habe ich schon damals mit der gebotenen Deutlichkeit widersprochen. Nachdem nun der Beschluss des Bundesgerichtshofs in schriftlicher Form vorliegt, ist endgültig klar, dass der FOCUS falsch berichtet hat. Zwar weiß ich nicht, ob meine angebliche Befangenheit Bestandteil des Revisionsantrags war, aber das ist in diesem Zusammenhang letztendlich so oder so bedeutungslos. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich festgestellt, dass der Grund für die Urteilsaufhebung ausschließlich der Tatsache geschuldet ist, dass die Verteidigung keine Möglichkeit hatte, die Zeugin Astrid L. zu befragen.

Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass mein Schöffenamt von relevanter Seite zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt wurde. Ich bin auch nach wie vor Schöffe am Landgericht Stuttgart.

Kommentieren

Die SPD-Kanzlerkandidatenbewerber im POLITBLOGGER-Elchtest

Wer wird für die Sozialdemokraten im nächsten Jahr gegen Angela Merkel verlieren? Natürlich macht die SPD auch dieses Mal ein großes Geheimnis um die K-Frage. Dabei haben Sigmar Gabriel, Frank-Walter Steinmeier und Peer Steinbrück ihre Hüte doch längst in den leider nur noch blassrot schimmernden Ring geworfen. Die Auswahl ist also genauso übersichtlich wie niederlagenträchtig. Keiner der drei Herren konnte sich nach Wahlen bisher als Gewinner feiern lassen. Gabriel versemmelte die Niedersachsenwahl 2003 mit Pauken und Trompeten, Steinbrück die in Nordrhein-Westfalen 2005. Ergebnis in beiden Fällen: Opposition. Und Steinmeier? Der wurde 2009 mit dem schlechtesten Bundestagswahlergebnis aller Zeiten vorzeitig zum Duschen geschickt.

In der Familienpolitik liegt Steinmeier wegen seiner vorbildlich uneigennützigen Spendenbereitschaft aber ganz vorne. Allerdings konnte Sigmar Gabriel parteiintern enorm aufholen, seit er angekündigt hat, in Kürze sein junges Vaterglück in vollen Zügen genießen zu wollen. Auf emanzipierte Schnappschüsse wie diesen müssen wir bei Gabriel aber wohl trotzdem verzichten. Erneut abgeschlagen auf Platz drei: Peer Steinbrück. Der hat zwar drei Kinder, aber wenn das niemand weiß, dann bringt das halt nichts.

Dafür kann sich Steinbrücks durchaus rustikaldiplomatischer Stil, für den man ihn fast zum Schweizer Ehrenbürger ernannt hätte, sogar gegen Ex-Außenminister Steinmeier durchsetzen. Außerdem hat Steinbrück ein Herz für Indianer. Nur in der Folterfrage muss sich Peitschen-Peer ein bisschen bremsen. Sigmar Gabriel kann da nur neidvoll applaudieren.

Immerhin: In Sachen moderner Technologie kann Gabriel keiner das Wasser reichen. Der Dicke – wie er im Bundeskanzlerinamt seit einiger Zeit ein wenig despektierlich genannt wird – weiß nicht nur, wie man eigene SMS schreibt, sondern auch, wie man fremde möglichst effektvoll veröffentlicht. Der Mann ist ein regelrechter Nerd. Dagegen können die Steinbrückmeier aber sowas von einpacken.

Nein, die SPD wird es nicht leicht haben, aus ihren drei Marsmännchen einen auszuwählen, der Merkel besiegen soll – wobei hinter gar nicht so vorgehaltener Hand gemunkelt wird, dass Frau Bundeskanzlerin selbst die authentischste Sozialdemokratin hierzulande ist. Wozu also noch wählen?

Eben.

Kommentieren

Prügelpolizisten zu Geldstrafen verurteilt

Knapp zwei Jahre (!) nach der brutalen Polizeiattacke auf einen Demonstranten am Rande der Freiheit-statt-Angst-Kundgebung in Berlin sind die beiden Täter vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Körperverletzung im Amt zu Geldstrafen von jeweils 6000 Euro verurteilt worden. So erfreulich das Urteil einerseits auch sein mag, hinterlässt es andererseits trotzdem einen sehr faden Beigeschmack, denn Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten aus guten Gründen Freiheitsstrafen gefordert:

Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten für die beiden Beamten, da sie ‘wegen der Verteidigung der Rechtsordnung’ eine Geldstrafe als nicht ausreichend einstufte. Die Nebenklage, erklärt Eisenberg [Vertreter der Nebenklage], ‘verlangte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, weil das Zusammenwirken der Angeklagten auf dem bekannten Video deutlich dokumentiert sei und der eine Angeklagte sich den Tatbeitrag des anderen bei den Handlungen zu Nutze gemacht hat. Sie verlangte weiter, daß das Nachtatverhalten der Angeklagten erschwerend berücksichtigt werden müsse: Sie hätten noch am Tattage, nachdem sie Kenntnis von dem You-Tube-Video und den schweren Verletzungen des Radfahrers erhalten haben, durch gezielte Falschangaben zu angeblichen ‘Widerstandshandlungen’ ein Strafverfahren gegen den Radfahrer wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ausgelöst und verleumderische öffentliche Erklärungen des Polizeipräsidenten über den Radfahrer.’ Die Polizeibeamten, so der Jurist, hätten ‘den [Betroffenen] nach der körperlichen Mißhandlung auch noch als Straftäter diffamiert’ und daran auch bis zum Ende der Verhandlung festgehalten.


Das Gericht mochte sich aus reichlich absurden Gründen dieser Argumentation jedoch nicht anschließen (Hervorhebung von mir):

Letztendlich sah das Gericht nur eine ‘einfache Körperverletzung im Amt’ als gegeben an und sah keinen Bedarf zu einer Freiheitsstrafe wegen des Erfordernis der Verteidigung der Rechtsordnung. Die Angeklagten könnten schließlich nichts dafür, dass es das Aufsehen erregende You-Tube-Video gegeben hat. Sie hätten zudem unter der Dauer des Verfahrens, der Dauer der Hauptverhandlung und dem Agieren des Nebenklägervertreter zu leiden gehabt, so die Argumentation des Gerichts.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Als Staatsanwalt und Nebenkläger würde ich in Berufung gehen.

Kommentieren

Amoklauf in Winnenden: Prozess muss neu aufgerollt werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem FOCUS-Bericht zufolge das Urteil gegen Jörg K., den Vater das Winnender Amoktäters Tim K., aufgehoben. Grund dafür ist laut FOCUS ein Verfahensfehler:

Die Familientherapeutin Astrid L. hatte den Vater von Tim K. mit ihren Aussagen schwer belastet, hatte sich dann aber in Widersprüche verwickelt und in geriet in den Verdacht der uneidlichen Falschaussage. Kurz bevor Jörg K.s Verteidiger sie im Prozess dann in die Mangel nehmen konnten, berief sie sich auf ihr Schweigerecht.

Die Verteidigung habe ‘zu keiner Zeit Gelegenheit’ gehabt, die Zeugin L. zu befragen, rügte der BGH. Dies beanstande die Revision zu Recht.


L., die die Familie von Tim K. nach der Tat im Rahmen der Krisenintervention betreute, hatte am 11. Oktober 2010 ausgesagt, dass den Eltern die Tötungsfantasien ihres Sohnes bekannt gewesen seien. Tim K. habe gegenüber einer Therapeutin einige Zeit vor dem Amoklauf erklärt, die Welt zu hassen und dass er den Wunsch verspüre, die ganze Menschheit umzubringen. Dies sei den Eltern mitgeteilt worden. Am 23. November 2010 änderte L. ihre Aussage jedoch wieder und verstrickte sich dabei so sehr in Widersprüche, dass die Staatsanwaltschaft auf der Stelle ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage einleitete. Daraufhin berief sich L. auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, bevor die beiden Verteidiger von Jörg K. sie befragen konnten. Dieser Umstamd hat der BGH nun bemängelt und die Strafsache gegen Jörg K. zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Stuttgart zurückverwiesen. Allerdings haben die Karlsruher Richter den Schuldspruch an sich offenbar bestätigt:

Zum Schuldspruch an sich bemerkte der BGH, die zuständige Strafkammer des Landegerichts Stuttgart habe zutreffend ‘neben den Verstößen gegen das Waffengesetz auch fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung’ festgestellt. Die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe eine Gewalttat voraussehen können, sei nicht zwingend davon abhängig, wie präzise seine Kenntnis über das Maß der psychischen Erkrankung seines Sohnes war. Schon die unzulängliche Sicherung von Waffen und Munition könne den Vorwurf der Fahrlässigkeit von Straftaten begründen. Für die Vorhersehbarkeit könnte zudem sprechen ‘dass der Angeklagte entgegen dem Rat des Klinikums nicht für eine Weiterbehandlung seines Sohnes sorgte, dies selbst dann noch nicht, als sich dessen psychischer Zustand wieder deutlich verschlechterte.’

Insofern spricht einiges dafür, dass auch die zweite Verhandlung gegen Jörg K. mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung enden wird.

Kommentieren

Scripted SAT.1-Reality

Im vorigen Beitrag habe ich die Piratenpartei wegen der Behinderung der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung vom ihrem Bundesparteitag scharf kritisiert. Genauso skandalös ist allerdings die Scripted-Reality-Variante, die sich der Privatsender SAT.1 in Neumünster geleistet hat:

Delegierte wollen beobachtet haben, wie ein Kamerateam des Fernsehsenders Sat.1 ein kleines Piratenschiff mitgebracht habe, auf dem rechtsradikale Parolen gestanden hätten. Dies sei von dem Team dann während des Parteitages abgefilmt worden.


Zwar soll sich der dafür verantwortliche Redakteur anschließend entschuldigt haben, aber bei SAT.1 nimmt man den Piraten die zurecht ausgesprochene Rüge offenbar ziemlich übel: In der Hauptnachrichtensendung des mit stetig sinkenden Marktanteilen kämpfenden Kanals um 20 Uhr fand der Parteitag überhaupt nicht statt. Auch im SAT.1-Regionalfernsehen für Hamburg und Schleswig-Holstein wird – abgesehen von automatisiert eingestellten dpa-Agenturmeldungen – komplett auf Berichte vom im Sendegebiet stattfindenden Bundestreffen der Piraten verzichtet.

Kommentieren

Piratenpartei zensiert PHOENIX

Die Piratenpartei hat sich gleich am ersten Tag ihres Bundesparteitags in Neumünster eine peinliche Zensurposse geleistet: Während der PHOENIX-Liveberichterstattung musste der öffentlich-rechtliche Informationskanal auf Geheiß der Partei Trennwände aufstellen, um weiter senden zu dürfen. Das ganze Trauerspiel im Zusammenschnitt von fernsehkritik.tv:



Wohlgemerkt: Bei PHOENIX war im Hintergrund lediglich eine Totalaufnahme der Halle zu sehen – und nicht etwa die Abstimmung an sich oder gar einzelne Wahlzettel. In ganz ähnlicher Weise berichtet das Fernsehen von anderen Parteitagen oder auch von ebenfalls geheimen Abstimmungen im Deutschen Bundestag. Niemand hat sich bisher darüber bschwert. Die offizielle Begründung der Piratenpartei für die willkürliche Einschränkung der Dreherlaubnis ist also schlicht und einfach Bullshit und wirft natürlich die Frage auf, wie es die Piraten mit der so gerne zur Schau gestellten Transparenz der Partei wirklich halten – vor allem dann, wenn nicht nur wohlwollende Hofberichterstattung stattfindet.

Die Antwort auf diese Frage hat die Piratenpartei heute gegeben. Wer kritische Journalisten bei der Arbeit behindert, steht ganz sicher nicht für freiheitlich-demokratische Grundüberzeugungen.

Kommentieren

Augen auf bei der Foto(aus)wahl

WELT ONLINE berichtete am 22. April über den in England lebenden islamistischen Hassprediger Scheich Abu Qatada und illustrierte den Artikel mit diesem Foto. Die Bildunterschrift

Demonstranten in London fordern die Abschiebung des Hasspredigers Abu Qatada nach Jordanien

soll wohl suggerieren, dass auf dem Foto keine militanten Rechtsextremisten zu sehen sind. Dumm nur, dass genau das der Fall ist:

Regelmäßige POLITBLOGGER-Leser wissen schon lange, um welche Art von Organisation es sich bei der English Defense League (EDL) handelt, WELT-ONLINE-Redakteure dagegen tappen publizistisch irrlichternd immer noch im Dunkeln.

Kommentieren