Archiv der Kategorie ‘Flüchtlinge‘
Mut zur Provokation
Man kann auf ganz unterschiedliche Art und Weise auf den unmenschlichen Umgang mit (abgelehnten) Asylbewerben aufmerksam machen. Dafür muss man ab und zu auch mal das eine oder andere Tabu brechen – und genau das hat die holländische Quizshow Weg van Nederland vor ein paar Wochen getan:
Das Konzept: Fünf Asylbewerber, deren Anträge abgelehnt wurden, haben hier noch einmal die Chance, 4000 Euro zu gewinnen – für einen ‘neuen Start in der alten Heimat’. Gefragt sei Wissen über das Land, das nun doch nicht zur Heimat wird, etwa nach dem Königshaus, nach Kunst, Sprache, Geschichte und so weiter. Am Donnerstag ist der Sendetermin, zur Primetime um 20:25 Uhr auf dem Kanal Nederland 3.
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Unsere Kandidaten sind echt. Ihre Asylanträge wurden abgelehnt, sie müssen das Land verlassen.’
Anzeige Die Teilnehmer im Alter von 18 bis 25 Jahren leben nach Angaben des Senders alle seit ihrer Kindheit im Land. ‘Das sind Niederländer’, erklärt die Sprecherin, ‘und zwar vielversprechende’. Ein Kandidat habe Medizin studiert, ein anderer Luftfahrttechnik, ein dritter habe eben erst die Schule abgeschlossen – ‘mit sehr guten Noten’.
Und:
Siegerin wurde die Kurdin Gulican, die sich nach Angaben des produzierenden Senders VPRO bereits elf Jahre in den Niederlanden aufhielt und dort erfolgreich ein Bachelor-Studium im Fach Rechtswissenschaften absolvierte. Demnächst soll sie nach Armenien abgeschoben werden. Die 4000 Euro Siegesprämie dürften da nur ein schwacher Trost sein.
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Dazu passte dann auch, dass die Verlierer Trostpreise wie Blumenzwiebeln für den Garten im Heimatland oder ein Überlebensset erhielten.
Soviel Mut würde man sich auch von deutschen TV-Anstalten einmal wünschen. Aber bitte nur von den seriösen. RTL, SAT.1 und Konsorten sollten also die Finger davon lassen.
Mißfelder: Das Boot ist voll und Diktatoren sind stabil
Seine vermeintlich so christliche Gesinnung trägt Philipp Mißfelder, außenpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, zwar bei jeder unpassenden Gelegenheit wie eine Monstranz vor sich her , aber eigentlich ist Mißfelder doch nur ein scheinheiliger Schwätzer, der mit gelebtem Christentum ungefähr soviel zu tun hat wie der Papst mit Gruppensex – nämlich gar nichts. Demonstriert hat der CDU-Nachwuchspolitiker seine eiskalte Menschenfeindlichkeit nun einmal mehr im RBB-Radiointerview vom 24. Februar, in dem es nicht nur um den Umgang mit den Flüchtlingen aus Nordafrika ging, sondern auch um die Vorzüge von Gaddafi, Mubarak und all den anderen blutigen Diktatoren, mit denen es sich bisher ja so gut paktieren ließ:
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Wenn die Latte zum Problem wird
Man hat manchmal wirklich nicht den Eindruck, dass das ach so zivilisierte Europa tatsächlich schon im 21. Jahrhundert angekommen ist. Im EU-Mitgliedsland Tschechien zum Beispiel wurden Asylbewerber, die im Herkunftsland wegen ihrer Homosexualität verfolgt wurden, einem reichlich merkwürdigen Test unterzogen: Während sie sich für Heterosexuelle gemachte Pornofilme anschauen mussten, wurde ihnen der Blutfluss zum Penis gemessen. Wem dabei sein bestes Stück anschwoll, galt als nicht homosexuell und hatte sein Recht auf Asyl verwirkt. Diese Tests sollen Anfang des Jahres zwar eingestellt worden sein, aber ich finde, dass der phallometrische Test durchaus zum leuchtenden Vorbild für andere Asylgrundbeseitigungsverfahren taugt.
So könnte man einem Asylbewerberbetrüger aus China beispielsweise ein Propagandavideo vom letzten Kommunistenparteitag in Peking vorführen – und wenn er dabei nicht sofort wieder einen Großteil seiner letzten Mahlzeit oral ausscheidet, wird er gleich wieder zurückgeschickt. Ebenfalls denkbar wäre, einen römisch-katholischen Asylbewerber, der angibt, in der Heimat von Andersgläubigen gewaltsam unterdrückt zu werden, irgendeine Enzyklika des Papstes im vollen lateinischen Originalwortlaut zitieren zu lassen. Beim ersten Fehler: Ab nach Hause!
Ich bin sicher, wenn ich noch ein bisschen länger darüber nachdenken würde, könnte ich die ohnehin schon extrem niedrigen Asylanerkennungsquoten vollends auf null senken.
Vielen Dank an schlammungeheuer für den sachdienlichen Hinweis.
Leistungen für Asylbewerber: Weiterer Rückgang
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) betrugen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr in Deutschland 788,8 Millionen Euro. Gegenüber 2008 (842,5 Millionen Euro), in dem diese Ausgaben erstmals seit der Einführung der Asylbewerberleistungsstatistik im Jahr 1994 unter der Milliardengrenze lagen, gingen sie um 6,4 Prozent zurück.
Knapp drei Viertel (73,8 Prozent) der Bruttoausgaben wurden im Jahr 2009 für Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (Regelleistungen) ausgegeben, gut ein Viertel (26,2 Prozent) für besondere Leistungen. Bei den besonderen Leistungen handelt es sich nahezu ausschließlich um Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.
Nach Abzug der Einnahmen – größtenteils aus Aufwendungsersatz, Kostenersatz und der Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen) – in Höhe von 22,4 Millionen Euro betrugen die Nettoausgaben rund 766,5 Millionen Euro. Dies sind rund 5,8 Prozent weniger als 2008. Im Jahr 2009 wurden in Deutschland für Asylbewerberleistungen pro Kopf der Gesamtbevölkerung rechnerisch gut 9 Euro netto aufgewendet, 2008 waren es knapp 10 Euro pro Kopf.
Mit den Ausgaben ging auch die Zahl der Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerbungsleistungsgesetz zurück. Zum 31.12.2009 erhielten in Deutschland rund 121000 Personen entsprechende Regelleistungen. Gegenüber 2008 sank damit die Zahl der Leistungsempfänger um 5,2 Prozent. Der bisherige Höchststand wurde Ende 1996 mit 490 000 Personen erreicht, seitdem ist die Zahl der Leistungsbezieher jährlich gesunken.
Besondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten zum Jahresende 2009 zumeist neben den vorgenannten Regelleistungen rund 38 000 Menschen (minus 3,0 Prozent gegenüber 2008).
Todesursache Abschiebung
In Österreich hat ein 16-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan Anfang Juni in Abschiebehaft einen Selbstmordversuch unternommen, an dessen Folgen er einige Wochen später in einem Pflegeheim verstarb. Der Öffentlichkeit wurde der Tod des jungen Mannes jedoch verschwiegen. Das Wiener Stadtmagazin Falter hat die schrecklichen Einzelheiten des Falles jetzt aber aufgedeckt:
Es war ein Hilfeschrei. ‘In Schweden wurde ich mit einem Afrikaner in ein Zimmer getan, und ein Inder war im Parallelzimmer. Der Inder hat mich missbraucht’, sagte Reza Haidari bei seiner Einvernahme am Bundesasylamt in Traiskirchen. Das war am 20. Mai 2010. Zweimal wies der Asylwerber aus Afghanistan die Beamten auf den sexuellen Missbrauch hin. Trotzdem wurde der 16-Jährige in Schubhaft genommen. Er sollte nach Schweden abgeschoben werden, in das Land, in dem er um Asyl angesucht hatte – und in dem er angeblich missbraucht worden war. Laut Dublin-Verordnung werden Asylwerber in andere EU-Mitgliedsstaaten zurückgeschickt, selbst wenn sie minderjährig oder traumatisiert sind.
Zwei Monate nach der Einvernahme, am 19. Juli 2010, war Haidari tot. Er starb an den Folgen eines versuchten Selbstmords, den er in der Nacht von 4. auf 5. Juni im Polizeianhaltezentrum Hernals verübte.
Das Innenministerium teilte der Öffentlichkeit bislang nicht mit, dass der Minderjährige einige Wochen nach seinem Selbstmordversuch in der Schubhaft in einem Pflegeheim starb. Erst jetzt, neun Wochen später, konnte der Falter seinen Tod aufdecken. Haidaris Hinweise auf Missbrauch wurden ignoriert. Stattdessen stellte das Bundesasylamt am 19. Juli, Haidaris Todestag, das Asylverfahren in erster Instanz ein.
10000 Euro habe seine Flucht gekostet, erzählte der Hirtenjunge den Asylbeamten. Der Vater habe ein Grundstück verkauft und sich zusätzlich verschuldet, um dem Sohn die Flucht aus einem Land zu ermöglichen, in dem die islamistischen Taliban im Krieg gegen den Westen stehen.
Bevor er in Österreich in Schubhaft kam, hatte der Jugendliche eine einjährige Odyssee hinter sich.
Flüchtlinge müssen ‘behandelt’ werden
In Australien wird es am 21. August zu vorgezogenen Neuwahlen kommen – und ein Hauptthema im kurzen Wahlkampf steht bereits fest:
Einige Beobachter fürchten, die schon seit Wochen heftige Diskussion um die Behandlung von Bootsflüchtlingen aus Afghanistan, Irak und Iran könnte sich zu einem Schlagabtausch mit fremdenfeindlichen Untertönen entwickeln. Gillard hatte kurz nach Amtsantritt erklärt, sie wolle im benachbarten Osttimor ein ‘regionales Behandlungszentrum’ für die rund 6.000 Menschen einrichten, die pro Jahr ‘ohne Bewilligung’ nach Australien kämen. Abbott meinte, er würde im Fall eines Wahlsiegs die Boote ‘einfach aufs Meer zurückschicken’. Mehrere hundert Bootsflüchtlinge, unter ihnen viele Frauen und Kinder, sind bislang auf der gefährlichen Fahrt zwischen Indonesien und Australien ertrunken.
Dass es dabei um hilf- und wehrlose Menschen geht, scheint niemanden mehr zu interessieren. Wenn es denn jemals irgendwie von Interesse war.
Eine kleine Geschichte von Abschiebung und Tod
Yeni P. (34) stammte aus Indonesien.
Am 23. Februar wurde sie wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in Untersuchungshaft genommen.
Am 9. März ordnete das Hamburger Amtsgericht vorsorglich Abschiebehaft gegen Yeni P. an.
Am 7. April verurteilte sie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek zu drei Monaten Haft auf Bewährung.
Am 9. April wurde Yeni P. in die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand verlegt.
Heute Morgen wurde sie dort in ihrer Zelle tot aufgefunden. Sie hat sich selbst erhängt.
Recht und Gesetz wurde genüge getan. Der Selbstmord von Yeni P. ist für die Politik wohl der dafür unvermeidlich in Kauf zu nehmende Kollateralschaden. Einen herzlichen Glückwunsch an den schwarz-grünen Hamburger Senat, der das zu verantworten hat.
Manchmal kann man wirklich gar nicht genug essen, wie man eigentlich kotzen möchte.
Abschieben und jeden Preis, vorletzter Akt
Über das traurige Schicksal der aus dem Kosovo geflohenen Familie Zogaj, die im Mai 2001 nach Österreich kam, habe ich bereits zweimal berichtet (siehe hier und hier). Die aktuelle Entwicklung lässt nach wie vor kein gutes Ende für Mutter Nurije und die Kinder Arigona, Albona und Alfred erwarten, denn Helmut Blum, der Anwalt der Familie, wurde am 17. März mitgeteilt, dass der österreichische Asylgerichtshof den Zogajs kein Bleiberecht gewährt hat. Theoretisch könnte die Familie nun jederzeit abgeschoben werden, allerdings hat Blum Verfassungsgerichtshofbeschwerde eingereicht und deren aufschiebende Wirkung beantragt. Über diesen Antrag soll frühestens in der kommenden Woche entschieden werden.
Insgesamt kann die Zogajs aber nur noch ein Wunder vor der Abschiebung retten. Sehr viel mehr Hoffnung besteht da leider nicht mehr.
Via burakt.


