PI: Unschuld ist ‘juristische Spitzfindigkeit’
Vor sieben Jahren wurde ein kosovarischer Staatsangehöriger aufgrund eines Europäischen Haftbefehls von Deutschland an die Niederlande ausgeliefert und dort wegen Mordes vor Gericht gestellt. Der Mann wurde 2008 freigesprochen und aus dem Gefängnis entlassen. Als er wieder nach Deutschland einreisen wollte, wurde ihm dies mit der Begründung verweigert, dass mittlerweile sein Aufenthaltstitel erloschen sei. Eine ziemlich absurde Begründung, denn erstens hatte der Kosovare Deutschland nicht freiwillig verlassen, und zweitens war es ihm in Haft unmöglich, die Verlängerung seines Aufentshaltstitels zu beantragen. Vom Kosovo aus erhob der offenbar zu Unrecht des Mordes Beschuldigte deshalb Feststellungsklage, dass sein Aufenthaltstitel nicht erloschen ist – und das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung nun in letzter Instanz bestätigt.
Für das fremdenfeindliche Hetzblog Politically Incorrect (PI) ist die Entscheidung der Leipziger Richter jedoch ein Skandal, denn:
Ohne auf die juristischen Spitzfindigkeiten einzugehen, wenn also ein Verbrecher Deutschland nicht freiwillig verläßt, hat der Staat kein Recht, einen einmal verliehenen Aufenthaltstitel wieder wegzunehmen. Wer hat denn diesem Asylbetrüger den Aufenthaltstitel gegeben, wenn nicht der Staat?
Quelle: http://www.pi-news.net/2012/01/bverwg-aufenthaltstitel-bleibt-trotz-auslieferung
Merke: Unschuld ist juristisch spitzfindig – und jeder Ausländer ein verbrecherischer Asylbetrüger. Warum sich PI angesichts solch hasszerfressener Propaganda noch wundert, mit der NPD in einen Topf geworfen zu werden, erschließt sich ganz sicher nicht nur mir nicht.
Vielen Dank an Vigilance für den Hinweis.
