Archiv der Kategorie ‘Juristisches‘

 
 

PI: Unschuld ist ‘juristische Spitzfindigkeit’

Vor sieben Jahren wurde ein kosovarischer Staatsangehöriger aufgrund eines Europäischen Haftbefehls von Deutschland an die Niederlande ausgeliefert und dort wegen Mordes vor Gericht gestellt. Der Mann wurde 2008 freigesprochen und aus dem Gefängnis entlassen. Als er wieder nach Deutschland einreisen wollte, wurde ihm dies mit der Begründung verweigert, dass mittlerweile sein Aufenthaltstitel erloschen sei. Eine ziemlich absurde Begründung, denn erstens hatte der Kosovare Deutschland nicht freiwillig verlassen, und zweitens war es ihm in Haft unmöglich, die Verlängerung seines Aufentshaltstitels zu beantragen. Vom Kosovo aus erhob der offenbar zu Unrecht des Mordes Beschuldigte deshalb Feststellungsklage, dass sein Aufenthaltstitel nicht erloschen ist – und das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung nun in letzter Instanz bestätigt.

Für das fremdenfeindliche Hetzblog Politically Incorrect (PI) ist die Entscheidung der Leipziger Richter jedoch ein Skandal, denn:

Ohne auf die juristischen Spitzfindigkeiten einzugehen, wenn also ein Verbrecher Deutschland nicht freiwillig verläßt, hat der Staat kein Recht, einen einmal verliehenen Aufenthaltstitel wieder wegzunehmen. Wer hat denn diesem Asylbetrüger den Aufenthaltstitel gegeben, wenn nicht der Staat?

Quelle: http://www.pi-news.net/2012/01/bverwg-aufenthaltstitel-bleibt-trotz-auslieferung

Merke: Unschuld ist juristisch spitzfindig – und jeder Ausländer ein verbrecherischer Asylbetrüger. Warum sich PI angesichts solch hasszerfressener Propaganda noch wundert, mit der NPD in einen Topf geworfen zu werden, erschließt sich ganz sicher nicht nur mir nicht.

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Vielen Dank an Vigilance für den Hinweis.

Die Luft wird dünn für PI-Stürzenberger

Die Staatsanwaltschaft München hat bestätigt, dass sie gegen den politisch inkorrekten (PI) Artikelschreiber Michael Stürzenberger wegen des Verdachts der Volksverhetzung förmlich ermittelt. Grundlage des Ermittlungsverfahrens ist die Strafanzeige, die ich am 27. Oktober des vergangenen Jahres gestellt habe (siehe auch hier). Das geht aus der Antwort der Staatsanwaltschaft auf die entsprechende Anfrage der Frankfurter Rundschau hervor. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Stürzenberger bedeutet, dass der Staatsanwaltschaft tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen.

Stürzenberger hat inzwischen auf die aktuelle Entwicklung reagiert. Bei PI schreibt er heute in gewohnt größenwahnsinniger Manier:

Ich persönlich sehe sowohl den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I. als auch einem möglichen gerichtlichen Verfahren gelassen entgegen. Wir Islamkritiker haben die Überzeugung, dass wir in der Sache absolut richtig liegen, und die Gegenseite uns nur mundtot machen möchte, da es ihr nicht in ihr politisch Konzept passt, dass wir die Wahrheit über den Islam aussprechen. Wahrheit ist aber nicht verboten. Sie kann nicht verboten werden und wird immer ans Tageslicht kommen.

Geert Wilders ist für mich und für uns alle hier bei PI ein heldenhaftes Vorbild. Er stand seine Verhandlung in den Niederlanden mit unerschütterlichem Selbstbewusstsein und felsenfester Standhaftigkeit in der Sache durch. Wir in Deutschland sollten ihm nachfolgen und nicht bei jedem Gegenwind ängstlich wie kleine Mäuschen in ihren Löchern verschwinden.

Quelle: http://www.pi-news.net/2012/01/dumont-generalangriff-auf-islamkritiker

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Die Welt des Michael Mannheimer (10)

Beim gewaltgeilen Grundgesetzvergewaltiger Karl-Michael Merkle alias Michael Mannheimer scheinen mittlerweile auch die allerletzten Gehirnsynapsen vorzeitig den Geist aufzugeben. Dass Merkle-Mannheimers Wahnsinn vom Irrsinn befallen ist, lässt sich auch anhand neuesten Pamphlets des rechtsradikalen Brandstifters eindeutig diagnostizieren:

Die Lügen der Journalisten kosten Leben und sind für soziale und gesellschaftliche Misstände mitverantwortlich. Die Gesellschaft ist durch manipulierte Berichterstatatung ihrer Selbstverteidigungs- und Abwehrfähigkeit gegen innere und äußere Gefahren beraubt worden. Unsere Demokratie hat ihre Wehrhaftigkeit zum großen Teil eingebüßt und ist in eine Schockstarre verfallen. Niemand mehr traut sich, Fakten und reale Bedrohungen unseres Staatswesens gegen die Dikatur der politischen Korrentness zu erwähnen – geschweige denn gegen sie vorzugehen.

Wir werden in Zukunft daher Strafanzeige wegen Beihilfe zu Totschlag und Mord gegen alle Medien, gegen deren Chefredakteuere und gegen die Verfasser von Artikeln stellen, die ihre Leser über die wahren Personen und Hintergründe kriminell gewordener Immigranten bewusst täuschen und belügen. Wir werden die Namen der Schreiber öffentlich machen sowie diejenigen Passagen, aus denen klar hervorgeht, dass und wie sie ihre Leser belogen haben. Sollten Medien (wie bereits geschehen) dazu übergehen, die Identität der Artikelschreiber zu verbergen, werden wir stellvertretend die Chefredaktion belasten. Und vor Gericht wird hervorgehen, wer der Autor des entsprechenden Artikels war. Auch Nürnberg 2.0 ist bereits dazu übergegangen, Akten mit klaren Beweisen krimineller Verstöße von Berichterstattung durch Journalisten und Medien zu publizieren. Jedermann, dem eine solche Sache aus seiner lokalen Zeitung auffällt, kann sich diesbezüglich an mich oder an Nürnberg 2.0 wenden und dies dort melden.


Das wirklich Absurde daran ist: Merkle-Mannheimer ist tatsächlich felsenfest davon überzeugt, dass sich irgendein Staatsanwalt für den paranoiden Bockmist interssiert, den der erschreckend überschaubare Rest seines weltentrückten Oberstübchens unablässig produziert. Allerdings sollte sich der Mann darüber im Klaren sein, dass § 164 StGB nach wie vor auch für ihn gilt.

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Vielen Dank an Dirk für den Hinweis.

Von Hunden und Einzellern

Weil die türkischstämmige Journalistin und Schriftstellerin Hatice Akyün die Deutschen kürzlich als

Urtyp der Promenadenmischung


bezeichnete, fühlte sich ein – vermutlich politisch inkorrekter (PI) – Artikelleser so sehr in seinem Toitschtum beeinträchtigt, dass er gegen Frau Akyün Strafanzeige erstattet haben will. Dabei hatte sie ihre flapsige Bemerkung nachvollziehbar und stichhaltig begründet:

Wir sind das internationalste Volk der Welt. Römer, Kelten, Cherusker und Vandalen habe ihre genetischen Fingerabdrücke hinterlassen, als Europa nur aus Horden bestand.

Und das ist noch lange nicht alles, was sich im Erbgut der Deutschen nachhaltig verewigt hat. Man muss sich also restlos entblöden, um daraus gleich mehrere Straftatbestände basteln zu können, ohnegleichzeitig vor Scham im nächsten Hundehäufchen zu versinken:

Hiermit stelle ich Strafanzeige wegen Beleidigung + Volksverhetzung gegen Hatice Akyün

Grund: in der o.a. Kolumne schreibt sie ‘bwohl die Deutschen doch der Urtyp der Promenadenmischung sind, glauben sie immer noch, sie seien aus einem Guss.’ Ich als Deutscher fühle mich beleidigt, denn das Wort ‘Promenadenmischung’ ist nur auf Hunde (siehe Wikipedia) anwendbar. Mir ist im Übrigen bekannt, dass besonders Muslime in Deutschland Christen als ‘Hunde’ bezeichnen (siehe Koran Sure 7, Vers 176, Quelle: Wikipedia ‘Hund’).

Die Autorin stellt alle Deutschen – so auch mich – also auf die Stufe von Hunden/Ungläubige. Daher fühle ich mich auch in meinem christlichen Glauben beleidigt.

Unsere vierbeinigen Freunde fühlen sich dagegen in ihrem Hundsein beleidigt. Und womit? Mit Recht! Es käme doch kein normaler Mensch auf die absurde Idee, Typen wie diesen Anzeigenerstatter auf eine Stufe mit Hunden zu stellen. Die bestehen schließlich aus deutlich mehr als nur einer einzelnen ver(w)irrten Zelle.

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Mumia Abu-Jamal darf leben

Mumia Abu-Jamal hat 29 Jahre lang gegen den Tod gekämpft. Doch der heute 57-Jährige aus Philadelphia im US-Bundesstaat Pennsylvania war nicht etwa sterbenskrank. Vielmehr wurde Abu-Jamal im Juli 1982 zum Tode verurteilt, weil er sieben Monate zuvor den Polizisten David Faulkner erschossen haben soll. Spätere Aussagen zum Tathergang und weitere Widersprüchlichkeiten hatten aber immer wieder erhebliche Zweifel an der Schuld Abu-Jamals geweckt. Der Fall sorgte weltweit für Aufsehen (POLITBLOGGER berichtete vor knapp zwei Jahren darüber), Abu-Jamals Kampf gegen die Todesstrafe wurde von zahlreichen, auch prominenten Unterstützern begleitet. Nun hat Mumia Abu-Jamal, der stehs seine Unschuld beteuerte, sein Ziel erreicht: Die Staatsanwaltschaft in Philadelphia hat die Forderung nach der Todesstrafe unwiderruflich fallengelassen. Allerdings wird Abu-Jamal den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen: Jede weitere Revision wurde ausgeschlossen.

Wahrscheinlich werden wie nie erfahren, ob Mumia Abu-Jamal Faulkner ermordet hat. Aber dass Abu-Jamal zumindest weiterleben darf, ist eine gute Entscheidung. Niemand darf einen anderen Menschen absichtlich umbringen. Auch der Staat nicht. Die Todesstrafe war, ist und bleibt auch in Zukunft eine barbarische Bestrafung, die in keinem zivilisierten Land dieser Welt etwas verloren hat. Das ist – neben vielen anderen Argumenten – der entscheidende Grund, warum kein Mensch zum Tode verurteilt werden darf.

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Vielen Dank an Provokateur für den Hinweis.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt schulisches Betverbot

Yunus wollte in der Schule beten. Weil er das nach dem Willen der Schulleitung nicht durfte, zog der junge Muslim vor Gericht – und gewann zunächst. Doch dann hob die nächsthöhere Instanz dieses Urteil wieder auf – und das Leipziger Bundesverwaltungsgericht bestätigte das schulische Betverbot jetzt:

Das Bundesverwaltungsgericht hat dann aber für den konkreten Fall des Klägers entschieden, dass hier aufgrund der Verhältnisse an der von ihm besuchten Schule die Verrichtung des Gebets auf dem Schulflur eine bereits ohnehin bestehende Gefahr für den Schulfrieden erhöhen konnte. Damit ist ein Zustand der Konfliktfreiheit und -bewältigung gemeint, der im Interesse der Verwirklichung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags den ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf ermöglicht. Der Schulfrieden kann beeinträchtigt werden, wenn ein religiös motiviertes Verhalten eines Schülers religiöse Konflikte in der Schule hervorruft oder verschärft. Nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, an die das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht gebunden war, waren an der vom Kläger besuchten Schule zwischen muslimischen Schülerinnen und Schülern teilweise sehr heftig Konflikte wegen des Vorwurfs ausgetragen worden, nicht den Verhaltensregeln gefolgt zu sein, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Korans ergäben.


Das Oberverwaltungsgericht hatte seinerzeit zwar tatsächlich festgestellt, dass

[...] eine Reihe von Schülerinnen und Schülern nicht den Verhaltensregeln gefolgt seien, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Koran ergäben, wie zum Beispiel Kopftuchzwang, Fasten, Abhalten von Gebeten und Verbot des Verzehrs von Schweinefleisch.

aber nicht nachgewiesen, ob und inwiefern das mit Yunus’ Gebeten in Zusammenhang steht. Insofern sind auch die Gründe des Bundesverwaltungsgerichts nicht nachvollziehbar. Und daran, dass an der betroffenen Schule unter muslimischen Schülerinnen und Schülern offenbar grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung ihres Glaubens existieren, ändert das Urteil auch nichts. Weitaus fataler finde ich jedoch, dass das Bundesverwaltungsgericht das von der Verfassung garantierte Recht auf Religionsfreiheit weniger schützenswert findet als den vermeintlichen Frieden an einer Schule.

Ob der 18-jährige Schüler nun das Bundesverfassungsgericht anruft, ist noch offen.

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Was nicht in der Zeitung steht

Der letztinstanzliche Freispruch des Bundesgerichtshof (BGH) für ein Mitglied der Hell’s Angels, der vor eineinhalb Jahren in seiner Wohnung einen Polizisten erschossen hatte, wurde in den Medien fast einhellig mit Unverständnis und Empörung aufgenommen. Das Gericht billigte dem vom Landgericht Koblenz wegen Toschlags zu neun Jahren Haft verurteilten Mann zu, in Putativnotwehr gehandelt zu haben. In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu:

Der Angeklagte, ein führendes Mitglied des Motorradclubs ‘Hell’s Angels’, hatte erfahren, dass er von Mitgliedern des konkurrierenden Clubs ‘Bandidos’ ermordet werden solle. Zeitgleich erließ das Amtsgericht in einem gegen den Angeklagten geführten Ermittlungsverfahren einen Durchsuchungsbefehl für seine Wohnung. Wegen der zu befürchtenden Gewaltbereitschaft des Angeklagten und seiner polizeibekannten Bewaffnung wurde zur Vollstreckung des Durchsuchungsbefehls ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei hinzugezogen.

Am Tattag versuchte das SEK gegen 6.00 Uhr morgens, die Tür des Wohnhauses des Angeklagten aufzubrechen, um ihn und seine Verlobte im Schlaf zu überraschen. Der Angeklagte erwachte durch die Geräusche an der Eingangstür, bewaffnete sich mit einer Pistole Kal. 45, die mit acht Patronen geladen war, und begab sich ins Treppenhaus, wo er das Licht einschaltete. Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen. Vielmehr nahm er an, es handle sich um schwerbewaffnete Mitglieder der ‘Bandidos’, die ihn und seine Verlobte töten wollten.


Dann folgt die Textpassage, die erklärt, warum der BGH von einer irrtümlich angenommenen Notwehrsitaution ausgeht, die in der öffentlichen Wahrnehmung bisher aber keine Rolle spielt (Hervorhebung von mir):

Er rief: ‘Verpisst Euch!’ Hierauf sowie auf das Einschalten des Lichts reagierten die vor der Tür befindlichen SEK-Beamten nicht, sie gaben sich nicht zu erkennen und fuhren fort, die Türverriegelungen aufzubrechen.

Da bereits zwei von drei Verriegelungen der Tür aufgebrochen waren und der Angeklagte in jedem Augenblick mit dem Eindringen der vermeintlichen Angreifer rechnete, schoss er ohne weitere Warnung, insbesondere ohne einen Warnschuss abzugeben, nun gezielt auf die Tür, wobei er billigend in Kauf nahm, einen der Angreifer tödlich zu treffen. Das Geschoss durchschlug die Verglasung der Tür, drang durch den Armausschnitt der Panzerweste des an der Tür arbeitenden Polizeibeamten ein und tötete diesen.

Warum sich die SEK-Beamten nicht als solche zu erkennen gaben, obwohl ihnen klar gewesen sein musste, dass der Verdächtige extrem gewaltbereit war, kann ich nicht sagen. Vielleicht hätte er auch dann geschossen, wenn er gewusst hätte, dass er auf einen Polizisten zielt. Aber dann hätte man ihn dafür bestrafen können. So aber blieb dem BGH eigentlich gar nichts anderes übrig, als ihn freizusprechen. Der Tod des Polizisten war aus der Situation heraus möglicherweise nicht zu verhindern – wohl aber die Rechtsfolgen der Tat.

Dass in den Medien die für das Urteil entscheidenden Überlegungen des Gerichts größtenteils einfach ausgelassen werden, wirft allerdíngs einmal mehr ein beschämendes Licht auf die Art und Weise, wie hierzulande über Straftaten und ihre juristische Aufarbeitung berichtet wird.

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Mittelalter reloaded

Helena Mechthildis Curtens war erst 16 Jahre alt, als sie gemeinsam mit der gut 30 Jahre älteren Agnes Olmans in Gerresheim – heute ein Stadtteil von Düsseldorf – im letzten Hexenprozess in Westdeutschland zum Tode verurteilt und am 19. August 1738 auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Nun sollte man eigentlich meinen, dass es kein Problem sein sollte, die beiden Frauen 273 Jahre später zu rehabilitieren. Doch der Kulturdezernent der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt, Hans-Georg Lohe, hat nun ein Problem daraus gemacht:

Die Politik dürfe kein Gerichtsurteil aufheben.

[...]

Das Rathaus spricht sich dagegen aus, zwei im Jahr 1738 als Hexen verbrannte Frauen aus Gerresheim zu rehabilitieren. Dies würde bedeuten, dass die Ratspolitiker ein Urteil aufheben würden, das ‘nach langer Beweisaufnahme vom damaligen landesherrlichen bergischen Schöffengericht’ gefällt worden war. So argumentiert Kulturdezernent Hans-Georg Lohe (CDU) in einer Stellungnahme, die dem Beschwerde- und Anregungsausschuss in der kommenden Woche vorliegt.

[...]

Die Rathaus-Position dürfte für Diskussionen sorgen: SPD und Grüne hatten sich der Forderung von Bürgern auf Rehabilitierung der beiden Frauen angeschlossen; die CDU hatte sich dagegen ausgesprochen. Auch die Union hält den Rat nicht für zuständig. Sie stützt sich unter anderem auf die Einschätzung eines Theologen. Er sagt, es sei unstrittig, dass die beiden verurteilten Frauen ‘in abergläubische Praktiken’ verwickelt gewesen seien.


Genau: Wer nach langer Beweisaufnahme des Aberglaubens überführt wurde, hatte nun einmal den Feuertod verdient. Mittelalter reloaded im 21. Jahrhundert. Da kann man nur froh sein, dass wenigstens anderes Unrecht von der Politik sehr wohl nachträglich korrigiert wurde.

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Strafanzeige gegen Michael Stürzenberger

Lange genug habe ich mir nun angeschaut, wie der politisch inkorrekte (PI) Autor Michael Stürzenberger mit seiner fanatischen rechtsradikalen Propaganda die in unserem Land lebenden Muslime pauschal in den Dreck gezogen hat. Doch damit ist jetzt Schluss.Stürzenberger wird seine radikalen Thesen (siehe unter anderem hier und hier), die selbst seiner eigenen Partei mittlerweile so zuwider sind, dass gegen Stürzenberger sogar ein Parteiordnungsverfahren eingeleitet werden musste, künftig nicht mehr konsequenzlos verbreiten. Deshalb habe ich heute die für ihn zuständige Staatsanwaltschaft München I eingeschaltet (PDF | 25 KB), damit Stürzenberger endlich das Handwerk gelegt wird.

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Bundesgerichtshof entlastet Blogger und Forenbetreiber

Ein wichtiges Urteil für alle Blogger und Forenbetreiber hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute gesprochen. Die Pressemitteilung des BGH dazu im leicht gekürzten Volltext:

Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch.

Die Beklagte mit Sitz in Kalifornien stellt die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für eine Website und für die unter einer Webadresse eingerichteten Weblogs (Blogs) zur Verfügung. Hinsichtlich der Blogs, journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten, fungiert die Beklagte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthält unter anderem eine Tatsachenbehauptung, die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet hat.

[...]

Der unter anderem für das Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat die Auffassung der Vorinstanzen, dass die deutschen Gerichte international zuständig seien und dass deutsches Recht Anwendung finde, gebilligt.

[...]

Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann.

Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.


Damit herrscht nun eine gewisse Rechtssicherheit. Ob sich das Urteil in der Praxis bewähren wird, bezweifle ich jedoch, denn in aller Regel interessieren sich ausländische Provider nicht wirklich für die Feinheiten des deutschen Rechts. Insofern dürfte ein entsprechender Unterlassungsanspruch selbst in krassen Fällen kaum durchsetzbar sein. Auf der anderen Seite hat der BGH zumindest festgestellt, dass Blogger und Forenbetreiber nicht jeden einzelnen Kommentar vorab und vorsorglich auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen müssen. Dass sich deshalb aber ausgerechnet das rechtsradikale Hass- und Hetzblog Politically Incorrect (PI) über das BGH-Urteil freut (siehe hier: http://www.pi-news.net/2011/10/blogs-fur-beleidigungen-nicht-haftbar), ist dann doch reichlich seltsam, denn es existiert offiziell nach wie vor kein PI-Blogverantwortlicher – was das vom BGH skizzierte Verfahren schon von vorne herein ad absurdum führt. Der faktische PI-Chef Stefan Herre gibt – wie fast alle seiner anonymen Autoren- und Leserschisser – seit Jahren den jämmerlichen Feigling, und wie jeder andere erbärmliche Drückeberger will auch der Bergisch Gladbacher nicht für die oft beleidigenden und volksverletzenden redaktionellen und kommentierten Inhalte seines Blogs haftbar gemacht werden. Interessant dürften in diesem Zusammenhang nur jene PI-Artikel sein, die namentlich gekennzeichnet sind, wie etwa die von Michael Stürzenberger und Karl-Michael Merkle alias Michael Mannheimer.

Die kann man allerdings auch ganz direkt juristisch belangen, also ohne den vom BGH beschriebenen Umweg.

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