Archiv der Kategorie ‘Juristisches‘

 
 

Der Countdown läuft

Es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik: Der Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt. Nun muss der Bundestag entscheiden, ob zum ersten Mal überhaupt gegen ein amtierendes deutsches Staatsoberhaupt strafrechtlich ermittelt werden darf. Die Staatsanwalt sieht das Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung als gegeben an.

Im Mittelpunkt der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen steht unter anderem ein Urlaub Wulffs mit dem Filmunternehmer David Groenewold im Herbst 2007 auf der Insel Sylt, dessen Kosten Groenewold übernommen hatte. Der damalige niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff will den Betrag später in bar ausgeglichen haben. Ins Blickfeld gerückt ist die Reise in erster Linie deshalb, weil eine Firma Groenewolds knapp ein Jahr zuvor eine Landesbürgschaft in Höhe von von vier Millionen Euro erhalten hatte, die allerdings nicht in Anspruch genommen wurde.

Zudem soll Groenewold dem Ehepaar Wulff im Jahr 2008 während des Münchner Oktoberfests in einem Hotel ein 400-Euro-Upgrade spendiert haben. Wulff behauptet, davon nichts gewusst zu haben. Nachdem auch dieser Vorgang öffentlich geworden war, erstattete er den Betrag zurück.

Ob an den Vorwürfen gegen Wulff etwas dran ist oder nicht: Wulff muss jetzt schnell zurücktreten. Zwar gilt natürlich auch für den Bundespräsidenten die Unschuldsvermutung, aber hier geht es ja keineswegs nur darum, ob ihm strafrechtlich relevantes Handeln nachgewiesen werden kann. Wenn Wulff wenigstens noch einen Rest an politischem Anstand besitzt, dann wird er einsehen, dass er das Amt des Bundespräsidenten vor weiterem Schaden bewahren muss.

Der Countdown läuft, Herr Wulff.

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BKA: Strafvereitelung im Amt?

André E. gilt als wichtiger Unterstützer der Zwickauer Neonazi-Terrorzelle, der 10 Morde im gesamten Bundesgebiet sowie zahlreiche andere Verbrechen zur Last gelegt werden. E. war bis zu seiner Festnahme am 24. November 2011 Führer der so genannten Weißen Bruderschaft Erzgebirge. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung beim Zwillingsbruder von E. konnten die Polizeibeamten auch das Handy von E. sicherstellen. Das Mobiltelefon wurde der Bundespolizei zur Datenauswertung übergeben. Die Untersuchungsergebnisse ermittelte die Bundespolizei später an das Bundeskriminalamt (BKA). Obwohl die Bundespolizei verpflichtet gewesen wäre, die Ergebnisse ihrer Ermittlung bis zum Abschluss des Verfahrens zu speichern, wurden die Daten dort gelöscht – und zwar auf direkte Anweisung des BKA, wie die Bild am Sonntag heute berichtet. Das Blatt zitiert dazu aus der entsprechenden E-Mail einer BKA-Mitarbeiterin an den zuständigen Bundespolizisten:

Hallo Jens,

Ich habe die Daten auf unserer Seite gesichert du kannst die bitte löschen.


Obwohl hier möglicherweise eine Strafvereitelung im Amt vorliegt, tut das BKA so, als ob es sich bei der Löschaktion um einen ganz normalen Vorgang gehandelt habe:

‘Um in diesem sensiblen Verfahren eine Dislozierung der vorhandenen Asservate in verschiedenen Behörden zu vermeiden, wurde seitens BKA die Bundespolizei gebeten, als Kopie vorhandene Handy-Daten zu vernichten.’

Warum das BKA die Aufbewahrung der Beweismittel an verschiedenen Orten nicht wollte, hat die Behörde bisher allerdings noch nicht erklärt. Wahrscheinlich sollten so V-Leute im Umfeld der rechtsextremistischen Szene geschützt werden, vermutlich also auch jene Informanten, die sich nicht gerade als sehr auskunftsfreudig erwiesen hatten, als das Zwickauer Terrortrio mordend durch Deutschland zog.

Offenbar ist die Blindheit, die das rechte Auge deutscher Ermittlungsbehörden befallen hat, noch sehr viel schlimmer als bisher angenommen.

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Wer redet eigentlich noch von den Opfern?

Die katholische Kirche als

Kinderficker-Sekte

zu beschimpfen, so wie Jörg Kantel alias Schockwellenreiter das im vergangenen Jahr getan hat, ist sicherlich wenig geeignet, die Aufarbeitung der unzähligen Fälle sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen voranzubringen. Mit der Dämonisierung der Institution Kirche ist keinem einzigen Opfer geholfen, zudem wird die Tatsache verwischt, dass sich trotz der Vielzahl der Fälle nur eine kleine Minderheit katholischer Geistlicher an Kindern und Jugendlichen vergriffen hat. Um nicht vorsätzlich missverstanden zu werden: Ich relativiere oder marginalisere kein einziges dieser abscheulichen Verbrechen, ganz im Gegenteil. Die Täter müssen ermittelt, verurteilt und für immer aus dem Kirchendienst entfernt werden. Vor allem aber muss die Kirche aus den Vorkommnissen die längst überfälligen Konsequenzen ziehen. Denn neben der strafrechtlich relevanten individuellen Schuld existiert auch eine moralische Schuld durch absichtliches Wegsehen und Vertuschen. Das gilt genauso für die leibfeindliche Sexuallehre der katholischen Kirche, die die Taten vielleicht nicht ausgelöst, in einem gewissen Maße aber sehr wohl begünstigt haben könnte.

Zurück zum Schockwellenreiter: Für den hatte die erwähnte Formulierung juristische Konsequenzen. Er wurde wegen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen angezeigt. Eine Berliner Amtsrichterin weigerte sich jedoch, in dieser Sache das Hauptverfahren zu eröffnen. Begründung:

Kantel zitiert aus dem Ablehnungsbeschluss des Amtsgerichts, es gäbe in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche. In diesem Zusammenhang sei auch durchaus Vertrauen erschüttert worden, insbesondere in die Institution ‘katholische Kirche’. Hieran sei die katholische Kirche aber eben nicht unschuldig, denn die öffentliche Diskussion sei bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen zahlreichen Fälle von Missbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche.

Laut Kantel schildert die Richterin einige der schlimmsten Missbrauchsfälle, welche in letzter Zeit bekannt geworden sind. Vor diesem Hintergrund sei auch eine starke Äußerung wie dies Bloggers nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden.

Dem schließe ich mich im Großen und Ganzen an. Doch auch wenn der Beschluss im Interesse der Meinungsfreiheit richtig sein mag, so entlastet das Kantel keineswegs von dem Vorwurf, aus reiner billiger Effekthascherei reichlich primitives Kirchenbashing betrieben zu haben. Zugegeben: Auch ich war im Umgang mit der katholischen Kirche in der Vergangenheit alles andere als zimperlich, insofern muss ich mein Handeln genauso selbstkritisch wie der Schockwellenreiter reflektieren. Allerdings sieht sich Kantel durch den noch nicht rechtskräftigen Beschluss in seinem Tun nur bestätigt:

Ich sehe dies aber als Auftrag, daß ich mein geplantes ‘Schwarzbuch Mißbrauch — Über die pädophilen Machenschaften der katholischen Kirche’ fertigstellen muß, auch wenn mir manchmal beim Recherchieren übel wird. Das bin ich Euch schuldig.

Ach ja … ob ich gegen den Anzeigenden juristisch vorgehen werde, werde ich nach einem Gespräch mit meiner Rechtsanwältin entscheiden.

Bleibt noch eine Frage zu klären – nämlich die, wie Gerichte entscheiden würden, wenn Schulen, in denen sexueller Missbrauch vorgekommen ist, als Kinderficker-Schulen bezeichnet würden. Bin ich denn wirklich ein Schelm, wenn ich Böses dabei denke und vermute, dass die Meinungsfreiheit in solchen Fällen sehr viel restriktiver ausgelegt werden würde?

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PI: Unschuld ist ‘juristische Spitzfindigkeit’

Vor sieben Jahren wurde ein kosovarischer Staatsangehöriger aufgrund eines Europäischen Haftbefehls von Deutschland an die Niederlande ausgeliefert und dort wegen Mordes vor Gericht gestellt. Der Mann wurde 2008 freigesprochen und aus dem Gefängnis entlassen. Als er wieder nach Deutschland einreisen wollte, wurde ihm dies mit der Begründung verweigert, dass mittlerweile sein Aufenthaltstitel erloschen sei. Eine ziemlich absurde Begründung, denn erstens hatte der Kosovare Deutschland nicht freiwillig verlassen, und zweitens war es ihm in Haft unmöglich, die Verlängerung seines Aufentshaltstitels zu beantragen. Vom Kosovo aus erhob der offenbar zu Unrecht des Mordes Beschuldigte deshalb Feststellungsklage, dass sein Aufenthaltstitel nicht erloschen ist – und das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung nun in letzter Instanz bestätigt.

Für das fremdenfeindliche Hetzblog Politically Incorrect (PI) ist die Entscheidung der Leipziger Richter jedoch ein Skandal, denn:

Ohne auf die juristischen Spitzfindigkeiten einzugehen, wenn also ein Verbrecher Deutschland nicht freiwillig verläßt, hat der Staat kein Recht, einen einmal verliehenen Aufenthaltstitel wieder wegzunehmen. Wer hat denn diesem Asylbetrüger den Aufenthaltstitel gegeben, wenn nicht der Staat?

Quelle: http://www.pi-news.net/2012/01/bverwg-aufenthaltstitel-bleibt-trotz-auslieferung

Merke: Unschuld ist juristisch spitzfindig – und jeder Ausländer ein verbrecherischer Asylbetrüger. Warum sich PI angesichts solch hasszerfressener Propaganda noch wundert, mit der NPD in einen Topf geworfen zu werden, erschließt sich ganz sicher nicht nur mir nicht.

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Vielen Dank an Vigilance für den Hinweis.

Die Luft wird dünn für PI-Stürzenberger

Die Staatsanwaltschaft München hat bestätigt, dass sie gegen den politisch inkorrekten (PI) Artikelschreiber Michael Stürzenberger wegen des Verdachts der Volksverhetzung förmlich ermittelt. Grundlage des Ermittlungsverfahrens ist die Strafanzeige, die ich am 27. Oktober des vergangenen Jahres gestellt habe (siehe auch hier). Das geht aus der Antwort der Staatsanwaltschaft auf die entsprechende Anfrage der Frankfurter Rundschau hervor. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Stürzenberger bedeutet, dass der Staatsanwaltschaft tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen.

Stürzenberger hat inzwischen auf die aktuelle Entwicklung reagiert. Bei PI schreibt er heute in gewohnt größenwahnsinniger Manier:

Ich persönlich sehe sowohl den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I. als auch einem möglichen gerichtlichen Verfahren gelassen entgegen. Wir Islamkritiker haben die Überzeugung, dass wir in der Sache absolut richtig liegen, und die Gegenseite uns nur mundtot machen möchte, da es ihr nicht in ihr politisch Konzept passt, dass wir die Wahrheit über den Islam aussprechen. Wahrheit ist aber nicht verboten. Sie kann nicht verboten werden und wird immer ans Tageslicht kommen.

Geert Wilders ist für mich und für uns alle hier bei PI ein heldenhaftes Vorbild. Er stand seine Verhandlung in den Niederlanden mit unerschütterlichem Selbstbewusstsein und felsenfester Standhaftigkeit in der Sache durch. Wir in Deutschland sollten ihm nachfolgen und nicht bei jedem Gegenwind ängstlich wie kleine Mäuschen in ihren Löchern verschwinden.

Quelle: http://www.pi-news.net/2012/01/dumont-generalangriff-auf-islamkritiker

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Die Welt des Michael Mannheimer (10)

Beim gewaltgeilen Grundgesetzvergewaltiger Karl-Michael Merkle alias Michael Mannheimer scheinen mittlerweile auch die allerletzten Gehirnsynapsen vorzeitig den Geist aufzugeben. Dass Merkle-Mannheimers Wahnsinn vom Irrsinn befallen ist, lässt sich auch anhand neuesten Pamphlets des rechtsradikalen Brandstifters eindeutig diagnostizieren:

Die Lügen der Journalisten kosten Leben und sind für soziale und gesellschaftliche Misstände mitverantwortlich. Die Gesellschaft ist durch manipulierte Berichterstatatung ihrer Selbstverteidigungs- und Abwehrfähigkeit gegen innere und äußere Gefahren beraubt worden. Unsere Demokratie hat ihre Wehrhaftigkeit zum großen Teil eingebüßt und ist in eine Schockstarre verfallen. Niemand mehr traut sich, Fakten und reale Bedrohungen unseres Staatswesens gegen die Dikatur der politischen Korrentness zu erwähnen – geschweige denn gegen sie vorzugehen.

Wir werden in Zukunft daher Strafanzeige wegen Beihilfe zu Totschlag und Mord gegen alle Medien, gegen deren Chefredakteuere und gegen die Verfasser von Artikeln stellen, die ihre Leser über die wahren Personen und Hintergründe kriminell gewordener Immigranten bewusst täuschen und belügen. Wir werden die Namen der Schreiber öffentlich machen sowie diejenigen Passagen, aus denen klar hervorgeht, dass und wie sie ihre Leser belogen haben. Sollten Medien (wie bereits geschehen) dazu übergehen, die Identität der Artikelschreiber zu verbergen, werden wir stellvertretend die Chefredaktion belasten. Und vor Gericht wird hervorgehen, wer der Autor des entsprechenden Artikels war. Auch Nürnberg 2.0 ist bereits dazu übergegangen, Akten mit klaren Beweisen krimineller Verstöße von Berichterstattung durch Journalisten und Medien zu publizieren. Jedermann, dem eine solche Sache aus seiner lokalen Zeitung auffällt, kann sich diesbezüglich an mich oder an Nürnberg 2.0 wenden und dies dort melden.


Das wirklich Absurde daran ist: Merkle-Mannheimer ist tatsächlich felsenfest davon überzeugt, dass sich irgendein Staatsanwalt für den paranoiden Bockmist interssiert, den der erschreckend überschaubare Rest seines weltentrückten Oberstübchens unablässig produziert. Allerdings sollte sich der Mann darüber im Klaren sein, dass § 164 StGB nach wie vor auch für ihn gilt.

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Vielen Dank an Dirk für den Hinweis.

Von Hunden und Einzellern

Weil die türkischstämmige Journalistin und Schriftstellerin Hatice Akyün die Deutschen kürzlich als

Urtyp der Promenadenmischung


bezeichnete, fühlte sich ein – vermutlich politisch inkorrekter (PI) – Artikelleser so sehr in seinem Toitschtum beeinträchtigt, dass er gegen Frau Akyün Strafanzeige erstattet haben will. Dabei hatte sie ihre flapsige Bemerkung nachvollziehbar und stichhaltig begründet:

Wir sind das internationalste Volk der Welt. Römer, Kelten, Cherusker und Vandalen habe ihre genetischen Fingerabdrücke hinterlassen, als Europa nur aus Horden bestand.

Und das ist noch lange nicht alles, was sich im Erbgut der Deutschen nachhaltig verewigt hat. Man muss sich also restlos entblöden, um daraus gleich mehrere Straftatbestände basteln zu können, ohnegleichzeitig vor Scham im nächsten Hundehäufchen zu versinken:

Hiermit stelle ich Strafanzeige wegen Beleidigung + Volksverhetzung gegen Hatice Akyün

Grund: in der o.a. Kolumne schreibt sie ‘bwohl die Deutschen doch der Urtyp der Promenadenmischung sind, glauben sie immer noch, sie seien aus einem Guss.’ Ich als Deutscher fühle mich beleidigt, denn das Wort ‘Promenadenmischung’ ist nur auf Hunde (siehe Wikipedia) anwendbar. Mir ist im Übrigen bekannt, dass besonders Muslime in Deutschland Christen als ‘Hunde’ bezeichnen (siehe Koran Sure 7, Vers 176, Quelle: Wikipedia ‘Hund’).

Die Autorin stellt alle Deutschen – so auch mich – also auf die Stufe von Hunden/Ungläubige. Daher fühle ich mich auch in meinem christlichen Glauben beleidigt.

Unsere vierbeinigen Freunde fühlen sich dagegen in ihrem Hundsein beleidigt. Und womit? Mit Recht! Es käme doch kein normaler Mensch auf die absurde Idee, Typen wie diesen Anzeigenerstatter auf eine Stufe mit Hunden zu stellen. Die bestehen schließlich aus deutlich mehr als nur einer einzelnen ver(w)irrten Zelle.

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Mumia Abu-Jamal darf leben

Mumia Abu-Jamal hat 29 Jahre lang gegen den Tod gekämpft. Doch der heute 57-Jährige aus Philadelphia im US-Bundesstaat Pennsylvania war nicht etwa sterbenskrank. Vielmehr wurde Abu-Jamal im Juli 1982 zum Tode verurteilt, weil er sieben Monate zuvor den Polizisten David Faulkner erschossen haben soll. Spätere Aussagen zum Tathergang und weitere Widersprüchlichkeiten hatten aber immer wieder erhebliche Zweifel an der Schuld Abu-Jamals geweckt. Der Fall sorgte weltweit für Aufsehen (POLITBLOGGER berichtete vor knapp zwei Jahren darüber), Abu-Jamals Kampf gegen die Todesstrafe wurde von zahlreichen, auch prominenten Unterstützern begleitet. Nun hat Mumia Abu-Jamal, der stehs seine Unschuld beteuerte, sein Ziel erreicht: Die Staatsanwaltschaft in Philadelphia hat die Forderung nach der Todesstrafe unwiderruflich fallengelassen. Allerdings wird Abu-Jamal den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen: Jede weitere Revision wurde ausgeschlossen.

Wahrscheinlich werden wie nie erfahren, ob Mumia Abu-Jamal Faulkner ermordet hat. Aber dass Abu-Jamal zumindest weiterleben darf, ist eine gute Entscheidung. Niemand darf einen anderen Menschen absichtlich umbringen. Auch der Staat nicht. Die Todesstrafe war, ist und bleibt auch in Zukunft eine barbarische Bestrafung, die in keinem zivilisierten Land dieser Welt etwas verloren hat. Das ist – neben vielen anderen Argumenten – der entscheidende Grund, warum kein Mensch zum Tode verurteilt werden darf.

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Vielen Dank an Provokateur für den Hinweis.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt schulisches Betverbot

Yunus wollte in der Schule beten. Weil er das nach dem Willen der Schulleitung nicht durfte, zog der junge Muslim vor Gericht – und gewann zunächst. Doch dann hob die nächsthöhere Instanz dieses Urteil wieder auf – und das Leipziger Bundesverwaltungsgericht bestätigte das schulische Betverbot jetzt:

Das Bundesverwaltungsgericht hat dann aber für den konkreten Fall des Klägers entschieden, dass hier aufgrund der Verhältnisse an der von ihm besuchten Schule die Verrichtung des Gebets auf dem Schulflur eine bereits ohnehin bestehende Gefahr für den Schulfrieden erhöhen konnte. Damit ist ein Zustand der Konfliktfreiheit und -bewältigung gemeint, der im Interesse der Verwirklichung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags den ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf ermöglicht. Der Schulfrieden kann beeinträchtigt werden, wenn ein religiös motiviertes Verhalten eines Schülers religiöse Konflikte in der Schule hervorruft oder verschärft. Nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, an die das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht gebunden war, waren an der vom Kläger besuchten Schule zwischen muslimischen Schülerinnen und Schülern teilweise sehr heftig Konflikte wegen des Vorwurfs ausgetragen worden, nicht den Verhaltensregeln gefolgt zu sein, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Korans ergäben.


Das Oberverwaltungsgericht hatte seinerzeit zwar tatsächlich festgestellt, dass

[...] eine Reihe von Schülerinnen und Schülern nicht den Verhaltensregeln gefolgt seien, die sich aus einer bestimmten Auslegung des Koran ergäben, wie zum Beispiel Kopftuchzwang, Fasten, Abhalten von Gebeten und Verbot des Verzehrs von Schweinefleisch.

aber nicht nachgewiesen, ob und inwiefern das mit Yunus’ Gebeten in Zusammenhang steht. Insofern sind auch die Gründe des Bundesverwaltungsgerichts nicht nachvollziehbar. Und daran, dass an der betroffenen Schule unter muslimischen Schülerinnen und Schülern offenbar grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung ihres Glaubens existieren, ändert das Urteil auch nichts. Weitaus fataler finde ich jedoch, dass das Bundesverwaltungsgericht das von der Verfassung garantierte Recht auf Religionsfreiheit weniger schützenswert findet als den vermeintlichen Frieden an einer Schule.

Ob der 18-jährige Schüler nun das Bundesverfassungsgericht anruft, ist noch offen.

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Was nicht in der Zeitung steht

Der letztinstanzliche Freispruch des Bundesgerichtshof (BGH) für ein Mitglied der Hell’s Angels, der vor eineinhalb Jahren in seiner Wohnung einen Polizisten erschossen hatte, wurde in den Medien fast einhellig mit Unverständnis und Empörung aufgenommen. Das Gericht billigte dem vom Landgericht Koblenz wegen Toschlags zu neun Jahren Haft verurteilten Mann zu, in Putativnotwehr gehandelt zu haben. In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu:

Der Angeklagte, ein führendes Mitglied des Motorradclubs ‘Hell’s Angels’, hatte erfahren, dass er von Mitgliedern des konkurrierenden Clubs ‘Bandidos’ ermordet werden solle. Zeitgleich erließ das Amtsgericht in einem gegen den Angeklagten geführten Ermittlungsverfahren einen Durchsuchungsbefehl für seine Wohnung. Wegen der zu befürchtenden Gewaltbereitschaft des Angeklagten und seiner polizeibekannten Bewaffnung wurde zur Vollstreckung des Durchsuchungsbefehls ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei hinzugezogen.

Am Tattag versuchte das SEK gegen 6.00 Uhr morgens, die Tür des Wohnhauses des Angeklagten aufzubrechen, um ihn und seine Verlobte im Schlaf zu überraschen. Der Angeklagte erwachte durch die Geräusche an der Eingangstür, bewaffnete sich mit einer Pistole Kal. 45, die mit acht Patronen geladen war, und begab sich ins Treppenhaus, wo er das Licht einschaltete. Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen. Vielmehr nahm er an, es handle sich um schwerbewaffnete Mitglieder der ‘Bandidos’, die ihn und seine Verlobte töten wollten.


Dann folgt die Textpassage, die erklärt, warum der BGH von einer irrtümlich angenommenen Notwehrsitaution ausgeht, die in der öffentlichen Wahrnehmung bisher aber keine Rolle spielt (Hervorhebung von mir):

Er rief: ‘Verpisst Euch!’ Hierauf sowie auf das Einschalten des Lichts reagierten die vor der Tür befindlichen SEK-Beamten nicht, sie gaben sich nicht zu erkennen und fuhren fort, die Türverriegelungen aufzubrechen.

Da bereits zwei von drei Verriegelungen der Tür aufgebrochen waren und der Angeklagte in jedem Augenblick mit dem Eindringen der vermeintlichen Angreifer rechnete, schoss er ohne weitere Warnung, insbesondere ohne einen Warnschuss abzugeben, nun gezielt auf die Tür, wobei er billigend in Kauf nahm, einen der Angreifer tödlich zu treffen. Das Geschoss durchschlug die Verglasung der Tür, drang durch den Armausschnitt der Panzerweste des an der Tür arbeitenden Polizeibeamten ein und tötete diesen.

Warum sich die SEK-Beamten nicht als solche zu erkennen gaben, obwohl ihnen klar gewesen sein musste, dass der Verdächtige extrem gewaltbereit war, kann ich nicht sagen. Vielleicht hätte er auch dann geschossen, wenn er gewusst hätte, dass er auf einen Polizisten zielt. Aber dann hätte man ihn dafür bestrafen können. So aber blieb dem BGH eigentlich gar nichts anderes übrig, als ihn freizusprechen. Der Tod des Polizisten war aus der Situation heraus möglicherweise nicht zu verhindern – wohl aber die Rechtsfolgen der Tat.

Dass in den Medien die für das Urteil entscheidenden Überlegungen des Gerichts größtenteils einfach ausgelassen werden, wirft allerdíngs einmal mehr ein beschämendes Licht auf die Art und Weise, wie hierzulande über Straftaten und ihre juristische Aufarbeitung berichtet wird.

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