Die katholische Kirche als
Kinderficker-Sekte
zu beschimpfen, so wie Jörg Kantel alias Schockwellenreiter das im vergangenen Jahr getan hat, ist sicherlich wenig geeignet, die Aufarbeitung der unzähligen Fälle sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen voranzubringen. Mit der Dämonisierung der Institution Kirche ist keinem einzigen Opfer geholfen, zudem wird die Tatsache verwischt, dass sich trotz der Vielzahl der Fälle nur eine kleine Minderheit katholischer Geistlicher an Kindern und Jugendlichen vergriffen hat. Um nicht vorsätzlich missverstanden zu werden: Ich relativiere oder marginalisere kein einziges dieser abscheulichen Verbrechen, ganz im Gegenteil. Die Täter müssen ermittelt, verurteilt und für immer aus dem Kirchendienst entfernt werden. Vor allem aber muss die Kirche aus den Vorkommnissen die längst überfälligen Konsequenzen ziehen. Denn neben der strafrechtlich relevanten individuellen Schuld existiert auch eine moralische Schuld durch absichtliches Wegsehen und Vertuschen. Das gilt genauso für die leibfeindliche Sexuallehre der katholischen Kirche, die die Taten vielleicht nicht ausgelöst, in einem gewissen Maße aber sehr wohl begünstigt haben könnte.
Zurück zum Schockwellenreiter: Für den hatte die erwähnte Formulierung juristische Konsequenzen. Er wurde wegen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen angezeigt. Eine Berliner Amtsrichterin weigerte sich jedoch, in dieser Sache das Hauptverfahren zu eröffnen. Begründung:
Kantel zitiert aus dem Ablehnungsbeschluss des Amtsgerichts, es gäbe in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche. In diesem Zusammenhang sei auch durchaus Vertrauen erschüttert worden, insbesondere in die Institution ‘katholische Kirche’. Hieran sei die katholische Kirche aber eben nicht unschuldig, denn die öffentliche Diskussion sei bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen zahlreichen Fälle von Missbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche.
Laut Kantel schildert die Richterin einige der schlimmsten Missbrauchsfälle, welche in letzter Zeit bekannt geworden sind. Vor diesem Hintergrund sei auch eine starke Äußerung wie dies Bloggers nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
Dem schließe ich mich im Großen und Ganzen an. Doch auch wenn der Beschluss im Interesse der Meinungsfreiheit richtig sein mag, so entlastet das Kantel keineswegs von dem Vorwurf, aus reiner billiger Effekthascherei reichlich primitives Kirchenbashing betrieben zu haben. Zugegeben: Auch ich war im Umgang mit der katholischen Kirche in der Vergangenheit alles andere als zimperlich, insofern muss ich mein Handeln genauso selbstkritisch wie der Schockwellenreiter reflektieren. Allerdings sieht sich Kantel durch den noch nicht rechtskräftigen Beschluss in seinem Tun nur bestätigt:
Ich sehe dies aber als Auftrag, daß ich mein geplantes ‘Schwarzbuch Mißbrauch — Über die pädophilen Machenschaften der katholischen Kirche’ fertigstellen muß, auch wenn mir manchmal beim Recherchieren übel wird. Das bin ich Euch schuldig.
Ach ja … ob ich gegen den Anzeigenden juristisch vorgehen werde, werde ich nach einem Gespräch mit meiner Rechtsanwältin entscheiden.
Bleibt noch eine Frage zu klären – nämlich die, wie Gerichte entscheiden würden, wenn Schulen, in denen sexueller Missbrauch vorgekommen ist, als Kinderficker-Schulen bezeichnet würden. Bin ich denn wirklich ein Schelm, wenn ich Böses dabei denke und vermute, dass die Meinungsfreiheit in solchen Fällen sehr viel restriktiver ausgelegt werden würde?
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