Mit dem US-Historiker Dr. Paul Gottfried liege ich seit einigen Tagen im Streit (siehe hier und hier). Im Kern geht es dabei um drei Fragen. Erstens: Wieviel wusste die deutsche Zivilbevölkerung vom Holocaust? Zweitens: Lässt sich daraus eine Kollektivschuld der Deutschen ableiten? Und drittens: War die Wehrmacht aktiv an den NS-Verbrechen in den besetzten Gebieten beteiligt – und wenn ja, in welchem Umfang?
Während Dr. Gottfried auf die ersten beiden Fragen offenbar nicht weiter einzugehen gedenkt, hat er mir nun über meinen amerikanischen Freund David Vickrey eine auf Deutsch verfasste Antwort zugeleitet, die ich nachfolgend schon aus Gründen der Fairness ungekürzt veröffentliche:
Obwohl es mir gründsätzlich missfällt, auf eine arge Verzerrung meiner Wörtern eine Antwort erteilen zu müssen, tue ich das hiermit, um weiterem Ärger zuvorzukommen. Von der mir beigemessenen Verharmlosung der Verbrechen des Dritten Reiches bin ich um Meilen entfernt — und umso mehr, als meine glücklosen Familienangehörigen dem Dritten Reich zum Opfer gefallen sind. Um den Kontext klarzumachen: Der Verfasser, den ich zu bewerten gedrängt wurde, untersucht einen fraglichen Befund, der sowohl der Wehrmacht wie auch deutschen Zivilisten eine übermässige Verantwortlichkeit für die Missetaten der Hitler-Diktatur anrechnet. Der Herr Professor Alfred de Zayas bemäntelt kein Nazi-Verbrechen, sondern bestätigt die Festellung der Nürnberger Prozesse in Bezug auf den Wissengsgrad des Durchschnittsdeutschen über die Judenmorde. An seinen materialreich ausgearbeiteten Schlüssen finde ich gar nichts auszusetzen. Darüber hinaus ist Zayas bewundernswert beflissen, den wahrscheinlichen Umfang der Wehrmachtbeteiligung an den Erschieβungen von Juden im Osten auszuforschen. Er erzielt den vorgesteckten Zweck, ohne die Verstrickung zu übertreiben.
Was Ernst von Manstein bezüglich der durchgeknallten Gegnerschaft der Juden amtlich verkündete, beweist keineswegs, dass Manstein oder seine Untergeordneten in der Wehrmacht die im Osten befindlichen Juden auszurotten bemüht waren. Manstein ließ einen Mahnruf mit unglimpflichen Hinweisen auf einen jüdischen Feind ergehen, weil er ihm aufgezwungen worden war. Es gibt keine Indizien, dass er selbst den Text anlegte, eine Handlung, die er leugnete. Zweimal wurde der mit dem Oberkommando betraute General einem Prozess wegen Kriegsverbrechen unterzogen, zum ersten Mal in Nürnberg und darauf in einem Sondergericht in Hamburg. Zu beiden Gelegenheiten wurde er von der Beschuldigungen an den Judenmorden Mittäter zu sein, im Ganzen freigesprochen. Man konnte damals auch nicht aufzeigen, dass Manstein um den angelegten Holocaust Weiteres einholte, geschweige denn, dass er die Auskunft geheimgehalten hat. Das ist kein zwingender Beweis, dass der General ein Schätzer Menschheit war. Es sind nur Gegenbeweise gegen den Versuch, das Schuldnetz zu weit auseinanderzubreiten.
Nebenbei bemerkt: Zwei Anklagepunkte blieben haften und veranlassten die Verurteilung von Manstein zur Strafzeit. Er nötigte Kriegsgefangenen Sklavenarbeit auf und ließ Sowjetkommissare hinrichten. Verglichen mit anderen damals verübten Greueltaten erscheinen diese Kriegsverbrechen relative Kleinigkeiten zu sein.
Dazu gibt es natürlich einiges zu sagen. Für die Bewertung der Beteiligung Erich von Mansteins an den nationalsozialistischen Massenmorden spielt es überhaupt keine Rolle, ob er den Befehl vom 20. November 1941, aus dem ich zitiert habe, widerwillig oder aus freien Stücken verfasst hat. Es ist genauso bedeutungslos, ob die Formulierungen in diesem Befehl von ihm selbst oder von jemand anderem stammen. Sein Name steht unter dem Befehl, und von Manstein hat ihn unterschrieben. Das ist eine historische Tatsache, an der es nicht das Geringste zu deuteln oder gar zu relativieren gibt.
Tatsächlich wurde Erich von Manstein in den Nürnberger Prozessen aus rein formalen Gründen nicht angeklagt. Sein Prozess – es war das letzte alliierte Kriegsverbrecherverfahren – wegen Verletzung der Kriegsgesetze und -gebräuche in insgesamt 17 Fällen fand erst 1949 vor einem britischen Militärgericht in Hamburg statt. In acht Anklagepunkten wurde er freigesprochen, in den restlichen neun wurde er für schuldig befunden, weil er Deportationen zugelassen, Erschießungen von Kriegsgefangenen geduldet und die Auslieferung von Politkommissaren an den Sicherheitsdienst (SD) erlaubt hatte. Hinsichtlich der Gräueltaten in Polen konnte man ihm zwar keine aktive Beteiligung nachweisen, seine Aufsichtspflicht als Oberbefehlshaber hatte von Manstein nach Ansicht der Richter aber trotzdem in eklatanter Weise vernachlässigt und damit den Völkermord mitverschuldet. Erich von Manstein wurde zunächst zu insgesamt 18 Jahren Haft verurteilt, die Strafe wurde wenig später aber auf 12 Jahre Freiheitsentzug reduziert. Aufgrund gesundheitlicher Probleme und wegen guter Führung wurde ihm ein Drittel dieser Strafe erlassen. Unter Anrechnung seiner Zeit in Kriegsgefangenschaft war von Manstein bereits 1953 wieder ein freier Mann. 1955 veröffentlichte er seine Autobiographie, bis 1960 war er aktiv am Aufbau der Bundeswehr beteiligt. Erich von Manstein starb 1973 in Irschenhausen in der Nähe von Bad Tölz. Der verurteilte Kriegsverbrecher wurde mit allen militärischen Ehren beigesetzt, die Trauerrede hielt der damalige Generalinsprekteur der Bundeswehr, Armin Zimmermann.
Erich von Manstein war für den Massenmord an unzähligen unschuldigen Zivilisten verantwortlich. Das kann man selbst in Relation zu den anderen Verbrechen der Nazis nicht als Kleinigkeit bezeichnen, auch nicht als relative. Erich von Manstein war einer von vielen Tätern innerhalb der Wehrmacht, ein realistisches Gesamtbild zur Schuld der Wehrmacht ergibt sich schon deshalb erst, wenn man alle Wehrmachtsmörder und ihre Taten berücksichtigt. Dr. Gottfried verweigert sich dieser Gesamtbetrachtung jedoch. Er sieht in den Verbrechen der Wehrmacht lediglich die Taten Einzelner, so wie für ihn auch der Holocaust insgesamt nur das Werk einiger weniger Nazis war. Das ist Geschichtsklitterung der übelsten Sorte, über deren Motivation ich gar nicht zu spekulieren wage.
Ein Wort noch zu dem von Dr. Gottfried so verehrten Alfred de Zayas: Der stützt seine These von der kollektiven Unschuld der Deutschen zum Beispiel darauf, dass sich Bismarck mit Juden umgeben habe und dass viele deutsche Juden im Ersten Weltkrieg für Volk und Vaterland gefallen seien. Diese von einer ergreifenden Schlichtheit geprägte Sichtweise ignoriert wissentlich die Fakten und hat mit Logik oder seriöser Geschichtsforschung allerdings nichts zu tun. Dass sich Dr. Gottfried trotzdem auf de Zayas beruft, wirft ein bezeichnendes Licht auf Gottfrieds revisionistisches Weltbild.
Dr. Gottfried bezeichnet mich in seinen E-Mails in abfälligem Ton übrigens immer als Antifaschist. Wenn damit gemeint ist, kein Faschist zu sein, dann verstehe ich das als durchaus wertschätzende Beurteilung meiner Ansichten. Aber so meint es Gottfried wohl eher doch nicht. In diesem Sinne gebe ich das Kompliment an den Faschisten Paul Gottfried gerne zurück und sehe die Auseinandersetzung mit ihm damit auch als beendet an. Alles andere wäre pure Zeitverschwendung.
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