Archiv der Kategorie ‘Stuttgart 21‘

 
 

PI und die Volksabstimmung zu Stuttgart 21

Wer einmal schwarz auf weiß nachlesen will, wie rechtsradikale Dummschwätzer und Neonaziterrorismus-Relativierer über die Volksabstimmung zu Stuttgart 21, äh, denken, der darf sich in Stefan Herres Hass- und Hetzblog Politically Incorrect (PI) begeben und diese strunzdumme Artikelattrappe des manischen Redaktionscholerikers kewil einschließlich der nicht weniger dämlichen Leserkommentare dazu lesen.

Für den durch das Betreten der braunen Spielwiese höchstwahrscheinlich auftretenden Dauerbrechreiz kann ich selbstverständlich keinerlei Verantwortung übernehmen.

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Stuttgart-21-Pfarrer Bräuchle: Völlig durchgeknallt

Über den unsäglichen evangelischen Eskalationsgeistlichen Johannes Bräuchle musste ich in an dieser Stelle schon häufig berichten. Doch vor gut zwei Wochen hat Bräuchle nun endgültig bewiesen, dass er nicht mehr alle Tauben auf dem Balkon haben kann:

In Sachsenhausen (Main-Tauber-Kreis) im Gasthaus Engel sprach Bräuchle am vergangenen Donnerstag auf Einladung des dortigen CDU-Stadtverbandes über die bevorstehende Volksabstimmung. [...] Laut einem Bericht der Lokalausgabe der ‘Fränkischen Nachrichten’ bescheinigte Bräuchle den Stuttgart-21-Gegnern, die mittels Trillerpfeifen beim montäglichen Schwabenstreich eine Minute lang ihren Protest artikulieren, Nazimethoden: ‘Das ist so was Übles, das ist Terror, das kennen wir aus der SA-Zeit’, zitiert das Blatt den verbalen Ausbruch des Gottesmannes in der Wirtshausatmosphäre. Damit nicht genug: Das sogenannte Ausstiegsgesetz, das am 27. November zur Abstimmung steht, charakterisierte Bräuchle als ein ‘Ermächtigungsgesetz’, mit dem ein Rechtsbruch der Regierung legitimiert werden solle. [...] Bräuchle bestätigte die entsprechenden Passagen aus seinem Vortrag.


Sein neuester Ausraster hatte für Bräuchle allerdings ernste Konsequenzen: Er musste sein Vorstandsamt beim Verein Pro Stuttgart21 aufgeben – und der zuständige Evangelische Oberkirchenrat hat Bräuchle vorläufig suspendiert. Bleibt nur zu hoffen, dass der frühere Stuttgarter CDU-Gemeinderat in jener Versenkung bleibt, in die er sich jetzt selbst hinein manövriert hat.

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Volksabstimmung zu Stuttgart 21: OB Schuster klärt auf

Morgen entscheiden die Baden-Württemberger, ob das Land aus der Finanzierung des protzigen Prestigeobjekts Stuttgart 21 aussteigen wird. Zwar ist die erste Volksabstimmung in der fast sechzigjährigen Geschichte des drittgrößten deutschen Bundeslands für die Gegner des in jeder Hinsicht unterirdischen Durchgangsbahnhofs aufgrund des absurd hohen Quorums sowieso kaum zu gewinnen, aber Stuttgarts Noch-Oberbürgermeister Wolfgang Schuster will natürlich nichts anbrennen lassen und hat deshalb einen vor ergreifender intellektueller Schlichtheit nur so strotzenden Brief an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt geschrieben. Motto: Wer gegen Stuttgart 21 stimmt, hat einen an der Waffel. Zitat:

Dann wollen Sie, dass die alten maroden Gleisanlagen und der sanierungsbedürftige Hauptbahnhof bleiben. Bleibt dann alles so, wie es ist? Leider nicht! Es ist meine Pflicht Ihnen zu sagen, dass wir als Bürger Schadensersatz in schwindelerregender Höhe, mehr als 1,5 Milliarden Euro, an die Deutsche Bahn zahlen müssen. Völlig offen ist, wer darüber hinaus für die notwendige Sanierung der riesigen Gleisanlagen und des Bahnhofsgebäudes in Höhe von 1,3 Milliarden Euro aufkommen wird. Unklar ist auch, wie während der über zehn Jahre dauernden Sanierungsarbeiten ein geregelter Bahnbetrieb möglich sein soll.


Die unbelehrbaren Tieferlegungsfetischisten dürfen sich dagegen über Schusters überschwängliches Lob freuen:

Dann wollen Sie, dass die Bahn das Projekt fertig baut. Damit werden die regionalen Zugverbindungen erheblich verbessert und Stuttgart auf Dauer in das deutsche und europäische ICE-Schienennetz eingebunden. Die jetzigen Gleisanlagen verschwinden. Dadurch ergibt sich für uns die historische Chance, über 100 Hektar Fläche mitten in der Stuttgarter Innenstadt zum Leben, Wohnen, Arbeiten und Wohlfühlen zu erschließen. Wir können unseren Schlossgarten um 200000 Quadratmeter erweitern und 5000 neue Bäume pflanzen. Die seit über 100 Jahre getrennten Stadtteile im Norden und Osten Stuttgarts wachsen wieder zusammen.

Kein Wort von den unzähligen Tricksereien und glatten Lügen der Bahn in Zusammenhang mit den enormen Umwelt- und Kostenrisiken des hemmungslos schöngerechneten und -geredeten Milliardengrabs. Kein Wort davon, dass die Ausstiegskosten weitaus niedriger wären. Kein Wort davon, dass die geplante Neubaustrecke nach Ulm selbst ohne Bahnhofsneubau viel Sinn machen würde. Kein Wort davon, dass Paris, Frankfurt, München und viele andere Großstädte im In- und Ausland ebenfalls über Kopfbahnhöfe verfügen, die auch in Zukunft nicht dazu führen werden, dass all diese Metropolen deshalb vom nationalen und internationalen Zugverkehr abgehängt werden. Kein Wort davon, dass die Stuttgarter Innenstadt für mindestens 10 Jahre zu einem lauten Dreckloch werden soll. Kein Wort davon, dass im gleichen Zeitraum ein wenigstens halbwegs vernünftiger Bahnbetrieb unmöglich wäre. Kein Wort davon, dass Stuttgart 21 bis zum heutigen Tag nicht einen einzigen unabhängigen Beweis erbracht hat, besser als die für weniger Geld realisierbaren Alternativkonzepte zu sein. Und, und, und.

Die Fakten, die eindeutig gegen Stuttgart 21 sprechen, liegen also auf dem Tisch. Niemand – nicht Schuster, nicht Grube, nicht Mappus, nicht Oettinger, nicht Ramsauer, nicht die baden-württembergische SPD und auch nicht die, die morgen für Stuttgart 21 votieren wollen – wird im Nachhinein behaupten können, nichts davon gewusst zu haben.

Wolfgang Schuster muss sich im kommenden Jahr übrigens zur Wiederwahl stellen – falls er sich denn entscheidet, erneut anzutreten. Das wäre dann immerhin eine Wahl, die Schuster ganz sicher nicht gewinnen kann.

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Irgendwie gohd doch älles de Bach ra

Noch eine Entscheidungshilfe zur Stuttgart-21-Volksabstimmung:



So, und jetzt üben wir mal den Abstimmvorgang an sich.

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Vielen Dank an Roland für den Hinweis zum Video.

Stuttgart 21: Volksabstimmung auf schwäbisch

Wie sieht das wohl aus, wenn die Schwaben in gut zwei Wochen – zum ersten Mal überhaupt – zur Volksabstimmung schreiten? Ein Youtube-Video gibt erste Hinweise. In diesem Sinne: Jeder nur ein Kreuz!

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Vielen Dank an Tom für die Neusynchronisation meines Lieblingsfilms.

Was am 28. November passieren wird

Stuttgart, 28. November 2011 (pb) – Am Tag nach der Volkabstimmung über Stuttgart 21, bei der sich die Gegner des umstrittenen Bahnhofsneubaus mehrheitlich zwar durchgesetzt, das aberwitzig hohe Quorum aber verfehlt hatten, hat die Deutsche Bahn AG am Nachmittag die neuesten Kostenberechnungen für Stuttgart 21 bekannt gegeben. Demnach wird das Projekt mindestens 9,1 Milliarden Euro kosten. Auf entsprechende Nachfragen antwortete Bahnchef Rüdiger Grube, dass sich die Verdoppelung der bisher kalkulierten Kosten erst in der vergangenen Nacht ergeben habe. Sie seien auch für ihn plötzlich und völlig überraschend gekommen. Der Blick müsse nun aber trotzdem nach vorne gerichtet werden. Es gelte, die erheblichen Mehrkosten gerecht auf die Projektbeteiligten zu verteilen. Hier seien insbesondere Bund, Land und die Stadt Stuttgart in der Pflicht. Für die Bahn selbst schloss Grube eine Erhöhung ihres Finanzierungsanteils jedoch kategorisch aus.

Rückendeckung erhielt die Bahn von der in Baden-Württemberg mitregierenden SPD. Wir waren immer für dieses Projekt, ließ Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid durch seinen Sprecher erklären, und das bleibt auch so, koste es, was es wolle. Das Wohl und Wehe von Stuttgart 21 könne doch nicht von ein paar Milliarden Euro Mehrkosten abhängig gemacht werden. Wer so rechne, der wolle Baden-Württemberg leichtfertig von der Zukunft abhängen.

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Stuttgart 21: Wer (ver)schweigt, der lügt

Nach SPIEGEL-Informationen hat die baden-württembergische Landesregierung unter CDU-Ministerpräsident Günther Oettinger beim Neubau des unterirdischen Stuttgarter Hauptbahnhofs schon vor zwei Jahren mit Gesamtkosten in Höhe von 4,9 bis 6,5 Milliarden Euro kalkuliert. Offiziell ist zwischen den Projektpartnern bis heute eine Kostenobergrenze von 4,5 Milliarden Euro vereinbart. Diese Grenze entspricht nach wie vor auch der aktuellen Kostenrechnung, obwohl es schon in der Vergangenheit erhebliche Zweifel an der Finanzierbarkeit der protzigen Prestigeobjekts gegeben hatte (siehe hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier).

Oettinger teilte die von seinen eigenen Beamten berechneten Zahlen aber weder der Bevölkerung noch der SPD mit. Die Kostensteigerungen seien nicht nur schwer vermittelbar, man müsse auch mit einem Ausstieg der SPD aus Stuttgart 21 rechnen, falls die neuen Berechnungen bekannt würden.

Was muss eigentlich noch alles passieren, damit das unsinnige und viel zu teure Projekt endlich beerdigt wird?

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Verein für Bahnhofsexperten

Da sage noch einer, wir Schwaben würden nichts von Fußball und Bahnhöfen verstehen:


Quelle: Twitpic

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Vielen Dank an ChrisP für den Hinweis.

Ermittlungsinzest

Polizisten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Wird gegen sie ermittelt, dann müssen Staatsanwälte also gegen ihre eigenen Leute tätig werden – was in auffallend vielen Fällen mit einem Persilschein für die Polizeibeamten endet, während man normalsterblichen Gesetzesübertretern mit weitaus weniger Toleranz begegnet. In Zusammenhang mit der Gewalteskalation am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten zum Beispiel endeten 23 von 78 Verfahren gegen vermeintlich gewalttätige Stuttgart-21-Gegner mit einem Strafbefehl. Gleichzeitig wurde nur in einem einzigen von 136 Fällen ein Polizist belangt. Dieses offensichtliche Missverhältnis ist schon deshalb ein Skandal, weil sämtliche öffentlich zugänglichen Beweise belegen, dass die Gewalt nicht von den Teilnehmern der spontanen Kundgebung ausging. Auch wenn man den vielleicht bekanntesten Einzelfall Revue passieren lässt,



wird deutlich, dass die Staatsanwaltschaft hier ohne jeden Zweifel voreingenommen ermittelt hat. Denn das Verfahren gegen den als Prügelglatze verschrieenen Beamten wurde mit einer bizarr anmutenden Begründung eingestellt: Der Mann habe sich schließlich in einer Notwehrsituation befunden. Wer die Bilder gesehen hat, kann das sicherlich nicht nachvollziehen. In ihrem selbstverschuldeten akuten Erklärungsnotstand ging die Staatsanwaltschaft sogar noch einen bedenklichen Schritt weiter:

Eine der beschriebenen Notwehrsituation sehen die Staatsanwälte unter anderem im Falle eines Anzeigenerstatters gegeben, der mit einem Fotoapparat in der Hand hinter jenem fast zwei Meter großen Beamten stand und diesen dabei leicht touchierte. Dabei sei, so folgert die Staatsanwaltschaft, die polizeiliche Maßnahme – also die Räumung des Schlossgartens – gestört und der Einsatzleiter in seiner Bewegungsfreiheit beschränkt worden. Der Einsatz des Schlagstocks sei daher verhältnismäßig gewesen.

Dabei ist doch bekannt, was der Beamte im Schilde führte, als er seinen Knüppel wahllos zum Einsatz brachte:

Der beschuldigte Beamte selbst, [...], soll seinen resoluten Auftritt im Schlossgarten dagegen unter anderem damit gerechtfertigt haben, dass er als Einheitsführer den Kollegen ein Beispiel geben wollte, welche Gangart seiner Meinung nach bei diesem Einsatz einzuschlagen sei.

Daraus eine Notwehrsituation zu konstruieren, ist nichts anderes als die vorsätzlich begangene Beugung des Rechts. Wenn man die absurde Interpretation des Notwehrbegriffs durch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zugrunde legt, dann dürfte sich künftig kein Polizist mehr darüber beklagen, von Demonstranten körperlich angegangen zu werden. Dann genügte künftig in der Tat bereits die bloße physische Präsenz staatlicher Ordnungskräfte, um Gewalt durch Kundgebungsteilnehmer im Nachhinein zu legitimieren.

Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer und ist strukturell bedingt. Staatsanwälte können in Ermittlungsverfahren gegen Polizisten gar nicht unparteiisch agieren, weil sie dabei auf die Hilfe der Polizei angewiesen ist. Dieser Ermittlungsinzest ist nur dadurch aufzulösen, indem man Staatsanwaltschaft und Polizei in solchen Fällen die Zuständigkeit entzieht. Stattdessen müssen von Staatsanwaltschaft und Polizei völlig unabhängige Institutionen Gesetzesverstöße von Beamten verfolgen dürfen. Dass solche Institutionen derzeit nicht existieren, zeigt nur, wie dringend der diesbezügliche Handlungsbedarf ist.

Um nicht missverstanden zu werden: Mein Vertrauen in Staatsanwaltschaft und Polizei ist seit dem 30. September 2010 zwar beschädigt, aber es existiert noch. Ich weiß, dass Staatsanwälte und Polizeibeamte für das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind. Gerade deshalb ist es jedoch von existenzieller Wichtigkeit für den dauerhaften Fortbestand unserer rechtsstaatlichen Demokratie, dass dem Missbrauch gezielt und beherzt ein Riegel vorgeschoben wird.

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Volksabstimmung zu Stuttgart 21: Eine kleine Entscheidungshilfe

Download der Videodatei (FLV | 3,26 MB)

Mehr zum Thema:

K21 schneidet bei Reisezeit gut ab (Stuttgarter Zeitung, 15. Oktober 2011)

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