PID: Im Bundestag siegt die Vernunft
Von Designerbabys war im Vorfeld die Rede, andere sprachen – sicherlich nicht ohne absurde Hintergedanken – gar von einer Selektion, doch am Ende behielt die Vernunft über betonköpfiges dogmatisches Denken die Oberhand: Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzentwurf von Peter Hintze (CDU) und Ulrike Flach (FDP) heute mehrheitlich zugestimmt, der die Präimplantationsdiagnostik (PID) künftig in engen Grenzen zulässt und somit diese Methode der Früherkennung schwerer Erberkrankungen damit auf eine solide Basis stellt, die den betroffenen Paaren und auch den Kindern selbst viel unnötiges Leid ersparen kann.
Was erlaubt das nun beschlossene Gesetz und was nicht? Im Grunde genommen ist es ganz einfach: Paare, die eine Veranlagung für schwere vererbbare Leiden haben oder denen eine Fehl- beziehungsweise Totgeburt droht, können künstlich erzeugte Embryonen gentechnisch auf geschädigtes Erbgut untersuchen lassen. Es besteht eine grundsätzliche Beratungspflicht, und Ethikkommissionen prüfen in jedem Einzelfall, ob entsprechende Untersuchungen vorgenommen werden dürfen. Zudem müssen PID-Kliniken speziell zertifiziert werden. Auf gar keinen Fall kann die PID in Deutschland zum Empfang eines Kindes mit erwünschten körperlichen Eigenschaften missbraucht werden.
Dagegen lässt sich eigentlich nichts sagen. Trotzdem gibt es quer durch alle im Bundestag vertretenen Parteien nach wie vor zahlreiche Abgeordnete, die dem verabschiedeten Gesetzentwurf nicht zugestimmt haben. Sie befürchten einen Dammbruch: Ist die PID im Grundsatz erst einmal erlaubt, könnte sie irgendwann dazu benutzt werden, um beispielsweise ein Kind mit bestimmter Augen- oder Haarfarbe bekommen zu können. Zwar hat diese Angst keinen wirklich realen Hintergrund, aber den PID-Gegnern geht es ja auch nicht um eine an den legitimen Bedürfnissen betroffener Paare orientierten Lösung. Vielmehr stehen hier ideologisch-dogmatische Erwägungen im Vordergrund: Ein Embryo ist Leben, und Leben darf nicht getötet werden. Basta. Es fällt mir allerdings schwer, einen Zellhaufen in der Petrischale als Leben zu bezeichnen. Er kann nichts fühlen, nichts spüren und schon gar nicht kann er denken. Diesem Gebilde fehlt so ziemlich alles, was menschliches Leben als solches qualifiziert. Embryonen bedürfen aus dieser Perpektive betrachtet keinen besonderen Schutz. Warum ein PID-Gesetz dennoch notwendig ist, ergibt sich aus der moralisch-ethischen Komponente, der sich kein medizinischer Fortschritt entziehen darf. Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass Eltern einen so starken Wunsch nach eigenen Kindern mit genau spezifizierten physischen Eigenschaften haben, dass sie dafür ungeeignete Embryonen in die Mülltonne werfen würden, muss jedem denkbaren Missbrauch beizeiten ein Riegel vorgeschoben werden. Genau diesen Zweck erfüllt das heute beschlossene Gesetz aber. Mehr musste man nicht regeln.
Übrigens: In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche aufgrund einer embryopathischen Indikation während der gesamten Schwangerschaft (!) zulässig, wenn in der Pränataldiagnostik – zum Beispiel bei einer Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) – eine erhebliche Schädigung des Fötus, eine weitgehende Entwicklungsstörung des Ungeborenen oder die Anlageträgerschaft des Kindes für ein schweres Leiden festgestellt wird. Zwar wurde die embryopathische Indikation 1995 als eigenständiger Passus gestrichen, doch in § 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuches ist sie im Rahmen der medizinischen Indikation immer noch indirekt enthalten. Wenn man das berücksichtigt, ist es noch unverständlicher, warum bei der PID weitaus strengere Maßstäbe angelegt werden sollten.



