Causa Tauss: Ein gerechtes Urteil

Es ist in der Tat ein gerechtes Urteil, das das Landgericht Karlsruhe gestern gegen Jörg Tauss gefällt hat. Tauss wird das sicherlich nicht gerne hören, aber das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung einige gute Gründe aufgeführt, warum er eben nicht freigesprochen werden konnte:

Tragend für die Entscheidung der Kammer war insofern unter anderem,

• dass die Erkenntnisse, die der Angeklagte angeblich erst gewinnen wollte, bereits vorlagen und er dies auch wusste,

• dass er im Rahmen seiner Mandatsausübung keinen Gebrauch von seinen Erkenntnissen gemacht hat, obwohl sich dies insbesondere bei Beratungen über das Zugangserschwerungsgesetz geradezu angeboten hätte,

• dass sein Handeln zur Erreichung des angeblichen Rechercheziels in jeder Hinsicht völlig ungeeignet war, zumal er keine Gegenrecherche im Internet durchgeführt hat, um seine Thesen zu untermauern,

• dass es zur Erreichung des Rechercheziels nicht erforderlich gewesen wäre, über eine derart langen Zeitraum Kontakte zur Kinderporno-Szene aufzunehmen und aufrecht zu erhalten,

• dass der Angeklagte niemanden über seine angebliche Recherche unterrichtet hat, obwohl dies jedenfalls zur eigenen Absicherung nahe gelegen hätte.


Gerecht ist der Urteilsspruch auch, weil er Tauss’ persönliche Integrität ausdrücklich nicht in Frage stellt:

Darüber hinaus war die Kammer nach einer Gesamtschau der maßgeblichen Umstände davon überzeugt, dass der Angeklagte nicht aus Gründen der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats ‘recherchiert’ hat, sondern aus privaten Gründen virtuell in der Kinderporno-Szene unterwegs war.

[...]

Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat, dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.

Damit widersprach das Gericht der Staatsanwaltschaft, die Tauss in ihrem Plädoyer vorgeworfen hatte, sich

[...] an Kinderpornos ’sexuell erregt’ [....]

zu haben (ein Vorwurf, der selbst am Tag nach dem Urteil immer noch in manchen Medien herumgeistert). Die Rolle der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren wird man allerdings noch einmal gesondert betrachten müssen, denn die Art und Weise, wie sie gezielt darauf hinarbeitete, Tauss vor der eigentlichen Verhandlung öffentlich vorexekutieren zu lassen, lässt erhebliche Zweifel am Rechtsstaatsverständis der auffällig motivierten Ermittler aufkommen.

Tauss selbst sollte aus dem Urteil die notwendigen Konsequenzen ziehen und sich aus der Politik zurückziehen. Für die Piratenpartei – seiner jetzigen politischen Heimat – ist er ungeachtet des möglichen, aber unwahrscheinlichen Erfolgs einer Revision zu einer enormen Belastung geworden. Und die Piratenpartei mag sich noch so oft zurecht über die Staatsanwaltschaft echauffieren oder sich auf die Unschuldsvermutung berufen (die sowieso nur im Strafverfahren relevant ist), bevor sie sich von Jörg Tauss distanziert – darum herumkommen wird sie am Ende aber ganz sicher nicht. Hier gilt es nun, möglichst schnell Schadensbegrenzung zu betreiben.

Gerade Jörg Tauss, der alte Polit-Hase, wird das verstehen.

Kommentieren


 
 
 

6 Kommentare zu “Causa Tauss: Ein gerechtes Urteil”

  1. Tweets that mention Politblogger » Causa Tauss: Ein gerechtes Urteil -- Topsy.com
    29. Mai 2010 um 13:14

    [...] This post was mentioned on Twitter by ttrueten, POLITBLOGGER. POLITBLOGGER said: Causa Tauss: Ein gerechtes Urteil http://bit.ly/9alFuv #tauss #piraten [...]

  2. Linksammlung zum Tauss-Urteil « Nerdination
    29. Mai 2010 um 14:07

    [...] #52 Politblogger: http://www.politblogger.eu/causa-tauss-ein-gerechtes-urteil/ [...]

  3. trueten.de - Willkommen in unserem Blog!
    29. Mai 2010 um 14:41

    Was mir heute wichtig erscheint #211…

    Urteil: “Es ist in der Tat ein gerechtes Urteil, das das Landgericht Karlsruhe gestern gegen Jörg Tauss gefällt hat. Tauss wird das sicherlich nicht gerne hören, aber das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung einige gute Gründe aufgeführt, warum er …

  4. Mit piratigen Grüßen » Blog Archive » Tauss ist raus
    30. Mai 2010 um 18:56

    [...] Urteil des Karlsruher Gerichts kam nicht unerwartet. Tauss hat sich nicht für den Besitz und das jahrelange Sammeln kinderpornographischer Inhalte [...]

  5. Politblogger » ‘Ruhrbarone’: Unprofessionell und nicht integer
    1. Juni 2010 um 20:23

    [...] ist sicherlich keine gute Idee, das Urteil gegen Jörg Tauss im Springer-Stil zu kommentieren. Genauso verhält es sich mit dem Umstand, dass [...]

  6. Politblogger » Schlussstrich
    1. September 2010 um 00:15

    [...] Gut so. [...]