PI: Verlogener Bockmist

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Plakat mit der Aufschrift Ausländer-Rückführung – Aktionswochen 3. Juni bis 17. Juni 2002 – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg ohne ausreichende Begründung keine Volksverhetzung im Sinne des § 130 StGB darstellt (siehe hier), löst in politisch indiskutablen (PI) Kreisen natürlich Begeisterung aus. Interessant ist in diesem Zusammenhang aber vor allem, was die PI-Redaktionsattrappen dazu schreiben:



Text:

#4 kleinerMukk (06. Mrz 2010 15:05)

Newshinweis:

‘Ausländer raus’ ist keine Volksverhetzung – Urteil vom Bundesverfassungsgericht

http://www.gulli.com/news/-ausl-nder-raus-ist-keine-volksverhetzung-2010-03-05

Man sollte aber lieber ‘kriminelle Ausländer’ sagen und nicht verallgemeinern. Auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung!

PI: Man sollte am besten ganz darauf verzichten, dumme braune Parolen nachzuplappern. Da das Bundesverfassungsgericht für PI glücklicherweise nicht zuständig ist, bleibt fremdenfeindliche Propaganda hier weiterhin verboten.

Das meint das Blog des bekennenden Muslimenhassers und Fremdenfeinds Stefan Herre tatsächlich ernst. Davon einmal abgesehen ist die deutsche Justiz für PI natürlich nach wie vor zuständig – und das nicht nur deshalb, weil wir alle doch ganz genau wissen, wer nach wie vor der verantwortliche PI-Betreiber ist. Davon unabhängig ergibt sich zumindest die zivilrechtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte aus § 32 Zivilprozessordnung (ZPO).

Kommentieren

Vielen Dank an schlammungeheuer für den sachdienlichen Hinweis.


 
 
 

Die Kommentarfunktion zu diesem Beitrag wurde deaktiviert.