Schuldig freigesprochen
Vor fast genau vier Jahren wurde der aus Sierre Leone stammende Laye Condé unter dem Verdacht des Drogenschmuggels festgenommen. Polizeibeamte wollten ihn dabei beobachtet haben, wie er kleine Kügelchen verschluckt haben soll. Anstatt die natürliche Ausscheidung der Drogen (dazu komme ich später noch zu sprechen) abzuwarten, wurden Condé von einem Arzt auf der Wache mit einer Magensonde Brechmittel und literweise Wasser eingeflößt. Dieser Prozedur hielt er nicht lange stand und fiel ins Koma. Wenige Tage später starb Condé. Der 44-jährige Mediziner, der Condé die Brechmittel verabreicht hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Am 4. Dezember wurde das Urteil verkündet:
Der aus Kasachstan stammende Mediziner sei mit der Situation völlig überfordert gewesen. ‘Der Angeklagte verfügte praktisch über keine klinische Erfahrung’, betonte der Richter. Außerdem habe sich der kritische Zustand des Opfers schleichend entwickelt und sei schwer erkennbar gewesen. Dennoch habe sich der Arzt ‘zahlreiche Unsicherheiten, Versäumnisse, Fehler und Pflichtverstöße’ zuschulden kommen lassen.
Wer jetzt aber einen Schuldspruch erwartet, liegt völlig daneben:
Diese seien für den Tod des Patienten aber nicht ursächlich gewesen. Deshalb lasse sich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht nachweisen. Die medizinisch kritische Situation, nach der auch lebensrettende Maßnahmen nicht mehr möglich gewesen seien, habe der Arzt darüber hinaus nicht erkennen und voraussehen können, weil sie sich schleichend eingestellt habe.
Insgesamt acht Sachverständige hatten sich im Prozess zur Todesursache Condés geäußert. Vier Gutachter machten stilles Ertrinken ohne Gegenwehr für den Tod des 35-Jährigen verantwortlich, drei wollten auch andere Ursachen nicht ausschließen und einer wollte sich gar nicht festlegen.
Mit anderen Worten: Der angeklagte Arzt war zwar für die Behandlung und ihrer tragischen Folgen verantwortlich, aber nicht schuld am Tod des Afrikaners. Wer das jetzt nicht versteht, dürfte wahrscheinlich zur großen Mehrheit normal denkender Menschen gehören, die diese Juristenlogik genauso wenig nachvollziehen können wie ich.
Die eigentliche Pointe des Falles – man verzeihe mir diesen Zynismus – ist allerdings nicht der Freispruch und seine absurde Begründung, sondern ein ganz anderer Umstand (Hervorhebungen von mir):
Der Bremer Polizeiarzt hatte Condé so lange Brechmittel und Wasser eingeflößt, bis er daran erstickte – ihm war die Flüssigkeit in die Lunge gelaufen. Zunächst zeigte sich die Politik unbeirrt. Während Condé noch im Koma lag, erklärte Innensenator Thomas Röwekamp (CDU): ‘Der Umstand, dass er jetzt gesundheitliche Folgen davonträgt, ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass er eine dieser Kapseln offensichtlich zerbissen und sich dadurch eine Vergiftung zugeführt hat.’
Am Donnerstag hörte das Landgericht einen Rettungsassistenten. Als das Rettungsteam eingetroffen war, hatte sich Condé durch die begonnene Brechmittelvergabe in einem kritischen Zustand befunden. Die Sanitäter seien zunächst von einer ‘Kokainvergiftung’ ausgegangen, konnten Condés Vitalfunktionen jedoch stabilisieren. Dieser habe sich durch ’schütteln’ gegen die Fixierung gewehrt.
[...]
Im Anschluss wurde der Berliner Rechtsmediziner Wolfgang Schneider gehört. Dieser hatte die Leiche obduziert. Schneider gab an, dass er bei Condé keine organischen Vorschäden feststellen konnte, die als natürliche Todesursachen in Betracht kämen. In seinem Blut habe er das Beruhigungsmittel Diazepam gefunden. Spuren anderer Drogen und medizinischer Substanzen habe es nicht gegeben.
Daraus kann nun jeder seine eigenen Schlüsse ziehen.
Deutschland wurde vor zweieinhalb Jahren wegen des Verabreichens von Brechmitteln zur Überführung von Drogenhändlern und -schmugglern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte übrigens zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 10000 Euro an einen Kleindealer verurteilt. Zwar vermieden die Richter dabei das Wort Folter, konnten sich aber immerhin auf die Einstufung dieser Methode als inhumane Behandlung einigen.
Vielen Dank an Alien für den sachdienlichen Hinweis.
