Tote können nicht beleidigt werden

Die meisten Menschen verbinden mit Rudolf Heß heute vor allem drei Dinge: Er war Hitlers Stellvertreter, setze sich im Krieg spektakulär nach Großbritannien ab und saß bis zu seinem Tod in einem Spandauer Militärgefängnis. Dass Rudolf Heß’ auch aktiv an der Judenverfolgung im besetzten Polen beteiligt war, ist in der öffentlichen Wahrnehmung dagegen nicht mehr so präsent. Vor gut einer Woche schrieb BILD-Chefkolumnist Franz Josef Wagner nun über Heß:

Rudolf Heß, eigentlich gehören Sie für mich auf den Müllplatz der Geschichte und in kein Grab auf einem Friedhof.

[...]

An Ihrem Grab, Rudolf Heß, schrien Neonazis ‘Heil Hitler’, sie erhoben ihre Arme zum Hitlergruß.

[...]

Dass seine Knochen nun ausgegraben, seine Gebeine verbrannt wurden und die Asche ins Meer geworfen wird, ist großartig.

[...]

Ich bin glücklich, dass dieses Schwein nicht mehr auf einem Friedhof liegt – Ruhe in Frieden. Das ist vorbei.


Man kann sich zwar sicherlich darüber streiten, ob man das unbedingt so formulieren musste, in der Sache bin ich dieses Mal aber ausnahmsweise mal einer Meinung mit Wagner. Überhaupt nicht amused zeigt sich dagegen die NPD, denn die Nazi-Partei hat Wagner jetzt angezeigt. Auf der Website der braunen Intelligenzallergiker heißt es dazu:

Die Rechtsabteilung der NPD hat heute Strafanzeige gegen

1. den Journalisten der Zeitung ‘BILD’ Herrn Franz Josef Wagner,

2. gegen den Verantwortlichen im Sinne des Pressegesetzes der Zeitung ‘BILD’ vom 22. Juli 2011, Herrn Jörg Quoos,

3. gegen Verantwortlichen im Sinne des Pressegesetzes der Internetseite www.bild.de, Herrn Manfred Hart,

wegen Beleidigung, strafbar gemäß §185 StGB, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, strafbar gemäß § 189 StGB, und aller weiterer in Frage kommenden Straftaten gestellt.

[...]

Gemäß § 189 StGB macht sich strafbar, wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft. Diese Vorschrift schützt sowohl das Pietätsempfinden der Angehörigen, als auch die über den Tod hinaus fortwirkende Menschenwürde des Verstorbenen [...].

[...]

Mit diesen Äußerungen spricht der Beschuldigte Wagner Herrn Heß das Recht ab, eine menschenwürdige Totenruhe auf einem Friedhof zu finden. Der Beschuldigte Wagner erniedrigt Herrn Heß vom Subjekt Mensch zum Objekt Ding und verherrlicht den Umstand, daß die Hinterbliebenen, Freunde und Gedenkenden des Herrn Heß keine Stätte des Trostes und Andenkens mehr vorfinden können. Zudem beleidigt der Angezeigte Wagner den Verstorbenen als ‘dieses Schwein’, was bereits für sich keine bloße Bagatelle darstellt, im Kontext mit dem Bestreiten des Rechtes auf Totenruhe auf einem Friedhof jedoch eine nicht nur primitive, sondern perfide und zutiefst verachtenswerte Verletzung der auch posthum bestehenden Ehre des Verstorbenen ausdrückt.

Einmal abgesehen davon, dass es bei Heß kein Andenken zu schützen gilt und dass der Mann ganz sicher auch keine Ehre besaß: Bei der NPD darf man wohl schon in der Rechtsabteilung arbeiten, wenn man Strafgesetzbuch halbwegs unfallfrei buchstabieren kann, denn die Beleidigung ist ein Antragsdelikt, wird von der Staatsanwaltschaft also nur dann verfolgt, wenn der Betroffene selbst eine entsprechende Anzeige erstattet.

Das dürfte dem toten Heß allerdings etwas schwerfallen.

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Ein Kommentar zu “Tote können nicht beleidigt werden”

  1. Politblogger » Die NPD und der ‘norwegische Ökobauer’
    30. Juli 2011 um 15:24

    [...] noch etwas Aktuelles von der NPD-Heimseite, dieses Mal zu den von einem – wie die Nazis Anders [...]