Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll härter bestraft werden
Dass die Gewalt gegen Polizisten stark zugenommen haben soll, ist zwar nichts anderes als eine bevölkerungsverdummende Lüge, aber die Bundesregierung hat trotzdem die Verschärfung des § 113 des Strafgesetzbuches beschlossen:
Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Er sieht vor, dass der Strafrahmen für einfachen Widerstand gegen Beamte von derzeit zwei auf dann drei Jahre Haft angehoben wird.
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Zudem soll der Paragraf 113, Absatz 2, im Strafgesetzbuch, der sich auf besonders schweren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bezieht, so ergänzt werden, dass sich bei Angriffen nicht nur das Mitführen einer Waffe sondern auch von gefährlichen Gegenständen strafverschärfend auswirkt. Darunter könnten beispielsweise auch Eisenstangen oder Pflastersteine fallen. Der Paragraf sieht hier eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft vor.
Soviel eigentlich untypischen Arbeitseifer wünschte man der schwarz-gelben Koalition und den Länderregierungen eher bei der eindeutigen Kennzeichnung von polizeilichen Einsatzkräften. Denn deren Einführung ist ungleich notwendiger als eine Gesetzesverschärfung, die nur auf zweifelhaften Untersuchungen und populistischem Aktionismus basiert.
