Zeugungsunfähigkeit ist eine Behinderung

Dass das deutsche Steuerrecht voller Kuriositäten steckt, ist wirklich keine neue Erkenntnis. Darüber zu lamentieren, ist eigentlich zwecklos. Ab und zu kommt man jedoch einfach nicht drum herum, öffentlich die Nase zu rümpfen:

Ehepaare können die Kosten für künstliche Befruchtungen künftig von der Steuer absetzen. Das gilt sogar dann, wenn die Spermien von einem anonymen Spender, also einer Samenbank, kommen. Der Bundesfinanzhof gab damit der Klage eines Paares statt, das 21345 Euro für eine In-vitro-Fertilisation gezahlt und diese Kosten als außergewöhn liche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht hatte. Aufgrund einer Krankheit konnte der Ehemann keine Kinder zeugen. [...] Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, weil sie eine behinderte Körperfunk tion des Ehemannes ersetze, heißt es in dem Urteil.


Ich stelle mir unter einer Behinderung zwar etwas anderes vor, aber bitte: Wenn ein oberstes Bundesgericht das so sieht, wird es schon stimmen.

Oder auch nicht.

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Ein Kommentar zu “Zeugungsunfähigkeit ist eine Behinderung”

  1. Benachteiligung Behinderter durch Staat und Gerichte | schriftrolle.de
    11. Dezember 2011 um 21:02

    [...] weil sie eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetze, heißt es in dem Urteil. (Quelle)Ich bin ja nicht der erste, der sich mit dieser Frage beschäftigt.  Immerhin gibt es recht weit [...]